Rückvergütung

Vil­lach ver­län­gert Fein­staub-Prä­mi­en-Akti­on

Nach großem Andrang war der Fördertopf schon früh leer. Aktion wurde nun aufgestockt und bis 28. April verlängert. Rückvergütung für Öffi-Tickets, die im Zeitraum Dezember bis Februar gültig waren, können noch eingereicht werden.

Vil­lach ver­län­gert Fein­staub-Prä­mi­en-Akti­on Die Auszahlung der Feinstaubförderaktion Villachs wird bis 28. April 2023 verlängert.

© Stadt Villach/Kuenster

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Die Vil­la­che­rin­nen und Vil­la­cher fah­ren auf die Öffis ab. Neben den ste­tig stei­gen­den Pas­sa­gier­zah­len zeigt das vor allem der heu­er star­ke Andrang auf die Fein­staub­för­der­ak­ti­on. Schon nach weni­gen Tagen im April war der För­der­topf bereits leer. Gemein­sam hat die Stadt­re­gie­rung jedoch eine Lösung gefun­den, um die Mit­tel auf­zu­sto­cken.

Aus­zah­lung bis 28. April 2023 ver­län­gert

“Mobi­li­tät darf kein Luxus sein” sagt Ver­kehrs­re­fe­rent Stadt­rat Gerald Dober­nig. “Mit der För­der­ak­ti­on wol­len wir vor allem die Men­schen unter­stüt­zen, die heu­te schon auf umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät set­zen.” Des­halb hat die Stadt Vil­lach für die Win­ter­mo­na­te ein spe­zi­el­les För­der­an­ge­bot ange­bo­ten: Monats‑, Jah­res- und Stu­den­ten-Semes­ter­kar­ten sowie das „Kli­ma­ti­cket“ wur­den vom ers­ten Dezem­ber 2022 bis 28. Febru­ar 2023 mit bis zu 25 Euro pro Monat unter­stützt. Auf­grund des gro­ßen Andran­ges wird die Aus­zah­lung bis 28. April 2023 ver­län­gert.

Fol­gen­de Kri­te­ri­en müs­sen erfüllt wer­den:

• Anspruchs­be­rech­tigt sind nur Men­schen mit dem Haupt­wohn­sitz in Vil­lach
• Die jewei­li­ge Kar­te muss im genann­ten Zeit­raum min­des­tens 15 Tage lang gül­tig sein
• Fol­gen­de Tarif­zo­nen kön­nen ein­ge­reicht wer­den: Vil­lach Stadt­ver­kehrs-zone; Hei­li­gen­geist; Mit­te­wald; Schütt-Neu­haus; Für­nitz; St. Andrä bei Vil­lach-Kös­ten­berg; Wern­berg; Boden­s­dorf-Ossi­ach; St. Niklas/Drobollach

Ein­rei­chung über das Bür­ger­ser­vice

Die Ein­rei­chung für die För­de­rung erfolgt über das „Bür­ger­ser­vice“ der Stadt Vil­lach (Rat­haus, Haupt­ein­gang). Ach­tung: Monats­kar­ten in Papier­form wer­den im Nach­hin­ein akzep­tiert. Jah­res- und Stu­den­ten-Semes­ter­kar­ten sowie das Kli­ma­ti­cket kön­nen ab ers­tem März bis 31. März 2023 abge­rech­net wer­den. Soll­ten die Fahr­kar­ten bereits über das Job­ti­cket-Pro­gramm abge­gol­ten wor­den sein, ist eine wei­te­re För­de­rung nicht mög­lich.

12.04.2023 13:00
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Vil­lach ver­län­gert Fein­staub-Prä­mi­en-Akti­on Die Auszahlung der Feinstaubförderaktion Villachs wird bis 28. April 2023 verlängert.

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