Rückvergütung
Villach verlängert Feinstaub-Prämien-Aktion
Nach großem Andrang war der Fördertopf schon früh leer. Aktion wurde nun aufgestockt und bis 28. April verlängert. Rückvergütung für Öffi-Tickets, die im Zeitraum Dezember bis Februar gültig waren, können noch eingereicht werden.
© Stadt Villach/Kuenster
Die Villacherinnen und Villacher fahren auf die Öffis ab. Neben den stetig steigenden Passagierzahlen zeigt das vor allem der heuer starke Andrang auf die Feinstaubförderaktion. Schon nach wenigen Tagen im April war der Fördertopf bereits leer. Gemeinsam hat die Stadtregierung jedoch eine Lösung gefunden, um die Mittel aufzustocken.
Auszahlung bis 28. April 2023 verlängert
“Mobilität darf kein Luxus sein” sagt Verkehrsreferent Stadtrat Gerald Dobernig. “Mit der Förderaktion wollen wir vor allem die Menschen unterstützen, die heute schon auf umweltfreundliche Mobilität setzen.” Deshalb hat die Stadt Villach für die Wintermonate ein spezielles Förderangebot angeboten: Monats‑, Jahres- und Studenten-Semesterkarten sowie das „Klimaticket“ wurden vom ersten Dezember 2022 bis 28. Februar 2023 mit bis zu 25 Euro pro Monat unterstützt. Aufgrund des großen Andranges wird die Auszahlung bis 28. April 2023 verlängert.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
• Anspruchsberechtigt sind nur Menschen mit dem Hauptwohnsitz in Villach
• Die jeweilige Karte muss im genannten Zeitraum mindestens 15 Tage lang gültig sein
• Folgende Tarifzonen können eingereicht werden: Villach Stadtverkehrs-zone; Heiligengeist; Mittewald; Schütt-Neuhaus; Fürnitz; St. Andrä bei Villach-Köstenberg; Wernberg; Bodensdorf-Ossiach; St. Niklas/Drobollach
Einreichung über das Bürgerservice
Die Einreichung für die Förderung erfolgt über das „Bürgerservice“ der Stadt Villach (Rathaus, Haupteingang). Achtung: Monatskarten in Papierform werden im Nachhinein akzeptiert. Jahres- und Studenten-Semesterkarten sowie das Klimaticket können ab erstem März bis 31. März 2023 abgerechnet werden. Sollten die Fahrkarten bereits über das Jobticket-Programm abgegolten worden sein, ist eine weitere Förderung nicht möglich.