Goldeck

Pro­zess zu Gol­deck-Seil­bahn wei­ter­ge­führt

Vor etwa vier Jahren ereignete sich eine Tragödie am Goldeck. Während Wartungsarbeiten in der Mittelstation der Bergbahnen wurde ein 45-jähriger Mann, der als stellvertretender Betriebsleiter tätig war, von einem Seil getroffen und tödlich verletzt.

Pro­zess zu Gol­deck-Seil­bahn wei­ter­ge­führt

© Goldeck Bergbahnen GmbH

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Am heu­ti­gen 22. Mai wird der Zivil­pro­zess am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt fort­ge­setzt, der sich mit dem tra­gi­schen Seil­bahn­un­glück am Gol­deck vor etwa vier Jah­ren befasst. Die Gol­deck-Berg­bah­nen ver­lan­gen Scha­dens­er­satz in Höhe von 1,2 Mil­lio­nen Euro und haben auch eine Kla­ge gegen die Repu­blik Öster­reich ein­ge­reicht, da das Ermitt­lungs­ver­fah­ren der Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt in die­sem Fall ein­ge­stellt wur­de.

Exper­te wird ange­hört

Laut Berich­ten des ORF wird heu­te ein Sach­ver­stän­di­ger zu dem Fall gehört, der unter­sucht hat, ob es über­haupt mög­lich ist, dass eine Her­cu­les-Maschi­ne das Berg­bahn­seil zum Schwin­gen brin­gen könn­te. Er hat auch geo­lo­gi­sche Schwin­gun­gen unter­sucht.

Staats­an­walt­schaft stell­te Ver­fah­ren ein

Es wur­de weder mensch­li­ches noch mate­ri­el­les Ver­sa­gen als Ursa­che des Unfalls fest­ge­stellt. Vor­über­ge­hend wur­de gegen ein Flug­zeug des Bun­des­hee­res ermit­telt, das zum Unfall­zeit­punkt über der Sta­ti­on flog und das Seil mög­li­cher­wei­se zum Schwin­gen gebracht hat­te. Die Ermitt­lun­gen gegen den Pilo­ten wur­den schließ­lich ein­ge­stellt. Der Zivil­pro­zess in die­sem Zusam­men­hang geht heu­te wei­ter. Es gilt wie immer die Unschulds­ver­mu­tung..

22.05.2023 12:00
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Pro­zess zu Gol­deck-Seil­bahn wei­ter­ge­führt

© Goldeck Bergbahnen GmbH