Beschluss
Ferlach legt Sportzentrum in Kirschentheuer ad acta
Der Rechtsstreit dauert schon mehrere Jahre. Um das Gerichtsverfahren nicht noch weiter in die Länge zu ziehen und unnötig Kosten zu produzieren, ist das Projekt in weite Ferne gerückt.
Die geplante Sportstätte in Ferlach wird aufgrund der Teuerung und des weiter andauernden Rechtsstreits jetzt doch nicht umgesetzt.© Stadtgemeinde Ferlach
Mit der Gemeinderatssitzung vom Dienstag (11. Juli 2023) wurde das Ferlacher Sportzentrum ad acta gelegt. Die Realisierung dieses Projektes ist in weite Ferne gerückt. Um das Gerichtsverfahren nicht noch weiter in die Länge zu ziehen und unabsehbare Kosten zu produzieren, hat sich die Stadtgemeinde Ferlach schweren Herzens dazu entschlossen die Klage zurückzuziehen und das gesamte Projekt zu stoppen.
Zeitgemäße Sportstätte wird doch nicht realisiert
Rückblick: Um für Ferlachs Jugend und die Sportmannschaften des DSG und des ATUS Ferlach sowie für die Eisläuferin Vanessa Herzog eine zeitgemäße und moderne Sportstätte zu realisieren, hat man sich seitens der Stadtgemeinde Ferlach auf Standortsuche begeben. Als idealer Standort wurde ein rund 60.000 Quadratmeter umfassendes Grundstück zwischen Kirschentheuer und Görtschach nördlich der Landesstraße B 85 ausgewählt. Neben Fußballfeldern sollte ein Tribünenkomplex mit Kantine, mehrere Kabinen mit modernen Sanitäranlagen, eine Speedskating-Bahn sowie ein naturschutzfachliches Begleitprojekt, ein Biotop als Amphibienlebensraum, errichtet werden.
Gegnerische Partei hat Berufung eingelegt
2019 wurde mit den Grundeigentümern eine Einigung erzielt und mit dem Umwidmungsverfahren begonnen. Wie allgemein im Widmungsverfahren erforderlich, wurden alle Fachabteilungen (Naturschutz, Straßenbauamt, Umwelt / Schall und Emissionen, Geologie, Bodenschutz und Gewässermonitoring) ins Verfahren eingebunden. Eine besonders umfangreiche Prüfung der Standorteignung wurde in diesem Fall durchgeführt und somit konnte 2021 das Umwidmungsverfahren beschlossen werden. Das Widmungsverfahren wurde damals nicht an die Kärntner Landesregierung weitergeleitet, da ein Grundstückseigentümer nicht mehr verkaufen wollte. Im Jänner 2023 erfolgte das Urteil zu den Gunsten der Stadtgemeinde. Die Gegnerische Partei hat Berufung eingelegt, der Berufung wurde stattgegeben und das Verfahren wurdes an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung zurückgewiesen.
Teuerung: Baukosten haben sich drastisch erhöht
Der Rechtsstreit dauert nun schon mehrere Jahre. Die Baukosten, wie ursprünglich mit rund fünf Millionen Euro angenommen, haben sich bis jetzt auf rund 9 Millionen Euro drastisch erhöht. Der Bauträger, der das Sportzentrum Ferlach bauen wollte, ist mittlerweile abgesprungen. Würde der Stadtgemeinde Ferlach nun Recht zugesprochen werden, müssten die Grundstücke Zug um Zug, ohne der Zusicherung, dass die Widmung durch die Landesregierung Kärnten mit dem neuen Raumordnungsgesetz positiv ausfällt, gekauft werden. Die derzeit anfallenden Verzugszinsen bei Kauf betragen mittlerweile 32 Prozent (8 Prozent pro Jahr). Somit würde der gesamte Flächenankauf von allen Grundeigentümern mit einer Kostenerhöhung von 479.272,00 Euro auf 652.044,26 Euro um 172.772,26 Euro teurer ausfallen. Diese Finanzierungsbasis würde langfristig sämtliche finanzielle Spielräume der Gemeinde binden bzw. ist auch davon auszugehen, dass hier die aufsichtsbehördliche Zusage nicht gegeben sein wird.
Finanzierungsbasis würde finanzielle Spielräume sprengen
Um die derzeit gut finanzielle Situation der Gemeinde nicht leichtsinnig zu gefährden, hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Stopp-Taste zu drücken. Bürgermeister Ingo Appé bedauert diese Entscheidung sehr, da das Sportzentrum nicht nur für die Region ein Vorzeigeprojekt des gemeinsamen Miteinanders gewesen wäre, sondern auch die Ferlacher Jugend eine moderne Sportstätte zur Bewegung gehabt hätte. Die Projektgegner, die überwiegend ihre persönlichen Interessen gegen das Projekt vertreten haben, werden sich über die Entscheidung freuen.