Regierungssitzung

Heiz­kos­ten-Zuschuss für 2023/24 beschlos­sen

Als weitere Unterstützungsleistung für Energiekosten wurden am Dienstag (1. August 2023) der Heizkostenzuschuss 2023/24 in der Regierungssitzung beschlossen. Die Antragsstellung ist ab Oktober möglich.

Heizung Das Land Kärnten will auch heuer den Heizkostenzuschuss anbieten. Dies wurde in der Regierungssitzung am Dienstag beschlossen.

© Pixabay/ri

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

Vor dem Hin­ter­grund der anhal­ten­den Teue­rung wur­de heu­te in der Regie­rungs­sit­zung mit dem Heiz­zu­schuss eine wei­te­re Unter­stüt­zungs­leis­tung für Kärnt­ne­rin­nen und Kärnt­ner beschlos­sen”, infor­mier­te Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Schau­nig nach der Regie­rungs­sit­zung. „Der klei­ne Heiz­zu­schuss beträgt 110 Euro, der gro­ße Heiz­zu­schuss beläuft sich auf 180 Euro. Ins­ge­samt haben wir heu­er rund 3,31 Mil­lio­nen Euro an Bud­get­mit­teln für die Heiz­pe­ri­ode 2023/24 hin­ter­legt, 50 Pro­zent davon tra­gen die Gemein­den“, unter­streicht Sozi­al­re­fe­ren­tin Schau­nig.

Ein­kom­mens­gren­zen

Durch umfas­sen­de Valo­ri­sie­run­gen sol­len auch heu­er wie­der zahl­rei­che Bezugs­be­rech­tig­te mit dem Ange­bot des Lan­des erreicht wer­den. Für den gro­ßen Heiz­zu­schuss beläuft sich die Ein­kom­mens­gren­ze für Allein­ste­hen­de bzw. Allein­er­zie­hen­de auf 1.160 Euro net­to, für Paa­re bzw. Haus­halts­ge­mein­schaf­ten von zwei Per­so­nen auf 1.680 Euro net­to. Beim klei­nen Heiz­zu­schuss liegt die Ein­kom­mens­gren­ze für Allein­ste­hen­de bei 1.360 Euro net­to, für Paa­re bzw. Haus­halts­ge­mein­schaf­ten von zwei Per­so­nen bei 1.880 Euro net­to.

Für jede wei­te­re Per­son, die im gemein­sa­men Haus­halt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Ein­kom­mens­gren­zen berück­sich­tigt. Bei zwei Erwach­se­nen mit zwei Kin­dern bei­spiels­wei­se liegt die Ein­kom­mens­gren­ze des klei­nen Heiz­zu­schus­ses bei 2.500 Euro net­to.

Anträ­ge ab zwei­ten Okto­ber 2023 mög­lich

Anträ­ge kön­nen ab zwei­ten Okto­ber bei der zustän­di­gen Haupt­wohn­sitz­ge­mein­de gestellt wer­den. Neben dem Heiz­zu­schuss hat das Land heu­er bereits wei­te­re umfang­rei­che Maß­nah­men gesetzt, um Kärn­tens Haus­hal­te finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Aktu­ell wird gera­de der Kärn­ten Bonus Extra in Höhe von 300 Euro aus­be­zahlt, zu Jah­res­be­ginn gab es den Kärn­ten Bonus Plus.

Kärn­ten Bonus Extra

Beim Kärn­ten Bonus Extra in Höhe von 300 Euro lie­gen die Net­to-Ein­kom­mens­gren­zen (net­to monat­lich ohne Son­der­zah­lun­gen) für Allein­ste­hen­de bei 1.600 Euro und bei Paa­ren bzw. Haus­halts­ge­mein­schaf­ten von zwei Per­so­nen bei 2.400 Euro. Der Zuschlag für jede wei­te­re Per­son im gemein­sa­men Haus­halt beträgt 400 Euro. Bei Allein­er­zie­hen­den beträgt der Zuschlag für jedes min­der­jäh­ri­ge Kind im gemein­sa­men Haus­halt 700 Euro (statt 400).

Infor­ma­tio­nen zum Kärn­ten Bonus Extra — Antrag gibt es hier.

Eine umfang­rei­che Über­sicht zu wei­te­ren finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten des Lan­des ist hier abruf­bar.

02.08.2023 12:00
Anzeige
Heizung Das Land Kärnten will auch heuer den Heizkostenzuschuss anbieten. Dies wurde in der Regierungssitzung am Dienstag beschlossen.

© Pixabay/ri