Neuer Preis

Kelag senkt Strom­ta­rif für Vor­teils-Kun­den

Die Kelag senkt den Vorteilstarif um 6 Prozent auf 15,51 ct/kWh netto und verlängert die Anmeldefrist bis zum 1. September 2023. Alttarife werden eingestellt.

Kelag senkt Strom­ta­rif für Vor­teils-Kun­den Strom wird wieder etwas günstiger.

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Rück­wir­kend mit 1. August 2023 senkt die Kelag ihre Vor­teils­ta­ri­fe um 6 Pro­zent auf Dau­er der 12-mona­ti­gen Bin­dung bis zum 31. Juli 2024. Das bedeu­tet einen neu­en Preis von 15,51 ct/kWh net­to (18,61 ct/kWh brut­to). Der Staf­fel­ta­rif für Vor­teils­ta­rif-Kun­den mit Wär­me­pum­pe oder Elek­tro­hei­zung wird eben­falls um 6 Pro­zent gesenkt. Ab einem Jah­res­ver­brauch von 3.501 kWh beträgt der Preis 13,63 ct/kWh net­to (16,36 ct/kWh brut­to), eben­falls rück­wir­kend mit 1. August 2023. Alle Kun­den, die in den letz­ten Wochen bereits den Vor­teils­ta­rif abge­schlos­sen haben, pro­fi­tie­ren auto­ma­tisch und ohne ihr Zutun von die­ser Sen­kung.

Frist für Umstieg ver­län­gert

Gleich­zei­tig ver­län­gert die Kelag die Frist für den Umstieg in den Vor­teils­ta­rif bis 1. Sep­tem­ber 2023. Dadurch haben alle von der aktu­el­len Preis­an­pas­sung betrof­fe­nen Kärnt­ner Kun­den noch län­ger die Mög­lich­keit, einen der güns­tigs­ten Tari­fe Öster­reichs zu wäh­len.

130.000 neue Kun­den

Rund 130.000 Kärnt­ner Kun­den haben bereits den Vor­teils­ta­rif abge­schlos­sen. Die neu­en Ver­trä­ge wer­den in den kom­men­den Wochen zuge­stellt. Die star­ke Nach­fra­ge bedeu­tet für die Kelag mehr Pla­nungs­si­cher­heit. Wie ange­kün­digt, steht die Kelag zu ihrem Ver­spre­chen und gibt die dar­aus resul­tie­ren­den Vor­tei­le nun an ihre Vor­teils­ta­rif-Kun­den wei­ter. Dazu wer­den wei­ter­hin die Ent­wick­lun­gen auf den Ener­gie­märk­ten beob­ach­tet.

Kelag senkt Neu­kun­den­ta­rif 

Mit Wir­kung 1. Sep­tem­ber 2023 senkt die Kelag auch ihren Neu­kun­den­ta­rif auf 19,90 ct/kWh net­to (23,88 ct/kWh brut­to). Die­ser Tarif wird als Wahl­ta­rif mit und ohne Bin­dung ange­bo­ten. Alle Kun­den, die sich der­zeit in höhe­ren Tari­fen befin­den, kön­nen auf die­sen Tarif umstei­gen.

Tarif-Anpas­sung ein­ge­stellt

Auf­grund der star­ken Nach­fra­ge nach dem Vor­teils­ta­rif stellt die Kelag den Tarif der Preis­an­pas­sung mit 20,70 ct/kWh net­to (24,84 ct/kWh brut­to) mit Wir­kung 15. Novem­ber 2023 ein. Alle von der Preis­an­pas­sung betrof­fe­nen Kun­den, die bis jetzt noch nicht in den Vor­teils­ta­rif gewech­selt sind, haben daher noch bis 1. Sep­tem­ber 2023 die Mög­lich­keit, sich rück­wir­kend ab 1. August 2023 für den Vor­teils­ta­rif zu ent­schei­den.

Rechts­si­che­re Ver­ein­heit­li­chung

Bei jenen Kun­den, die von der Preis­an­pas­sung betrof­fen sind und bis 1. Sep­tem­ber nicht in den Vor­teils­ta­rif umge­stie­gen sind, muss das aktu­el­le Ver­trags­ver­hält­nis lei­der im Rah­men einer Kün­di­gung been­det wer­den. Die betrof­fe­nen Kun­den müs­sen recht­zei­tig bis zum 15. Novem­ber 2023 einen neu­en Lie­fer­ver­trag abschlie­ßen. Die KELAG wird die­se Kun­den im Sep­tem­ber über die ver­füg­ba­ren Tari­fe (Kelag Vor­teils­ta­rif bzw. Kelag Wahl­ta­rif) infor­mie­ren.

Dar­über hin­aus wer­den im Zuge der Tarif­har­mo­ni­sie­rung Ver­trä­ge mit Alt­ta­ri­fen eben­falls im Rah­men einer Kün­di­gung been­det. Dabei blei­ben bestehen­de Preis­bin­dun­gen bis zum Ende ihrer Gül­tig­keit auf­recht. Die­se Kun­den wer­den in den kom­men­den Wochen schrift­lich dar­über infor­miert, dass sie nach Aus­lau­fen der Preis­bin­dung eben­falls in den Kelag Vor­teils­ta­rif bzw. Kelag Wahl­ta­rif wech­seln kön­nen.

Wenig Klar­heit

Zahl­rei­che Ver­fah­ren der ver­gan­ge­nen Mona­te im Zusam­men­hang mit Preis­an­pas­sun­gen bei ande­ren öster­rei­chi­schen Ener­gie­an­bie­tern zei­gen, dass der­zeit kei­ne aus­rei­chen­de recht­li­che Klar­heit besteht. Hier ist der Gesetz­ge­ber gefor­dert. Die Kelag unter­stützt daher die von der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten ange­kün­dig­te Kla­ge, die zu einer Novel­lie­rung der Rechts­la­ge bei­tra­gen soll. Damit könn­ten Strom­preis­än­de­run­gen in Zukunft sowohl für Kun­den als auch Ener­gie­un­ter­neh­men wie­der rechts­si­cher umge­setzt wer­den. Aktu­ell ist der Abschluss von neu­en Ver­trä­gen recht­lich die bes­te Opti­on.

 Fra­gen und Ant­wor­ten

 

Ich bin bereits Vor­teils­ta­rif-Kun­de, muss ich jetzt zusätz­lich noch etwas machen?

Nein, wenn Sie bereits in den Vor­teils­ta­rif gewech­selt sind, müs­sen sie nichts wei­ter tun und pro­fi­tie­ren auto­ma­tisch von 6 % Treu­e­r­abatt ab 1. August 2023.

Ich bin noch nicht Vor­teils­ta­rif-Kun­de, wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich?

Ihr bestehen­der Tarif wird im Herbst ein­ge­stellt, die Kelag wird Sie per­sön­lich in einem Schrei­ben zeit­nah dazu infor­mie­ren. Bis zum 1. Sep­tem­ber 2023 kön­nen Sie noch in den Kelag Vor­teils­ta­rif wech­seln und pro­fi­tie­ren dann rück­wir­kend mit 1. August von 6 % Treu­e­r­abatt. Soll­ten Sie unser Tarif­an­ge­bot nicht anneh­men, benö­ti­gen Sie ab dem 15. Novem­ber 2023 einen neu­en Ener­gie­lie­fe­ran­ten.

11.08.2023 09:41 - Update am: 11.08.2023 09:45
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Kelag senkt Strom­ta­rif für Vor­teils-Kun­den Strom wird wieder etwas günstiger.

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