Klagenfurt
Schulstartgeld kann ab September angefordert werden
Ab ersten September 2023 können finanziell benachteiligte Familien und Alleinerzieher wieder das Schulstartgeld der Landeshauptstadt anfordern. Die Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 100 Euro pro schulpflichtigem Kind. Anträge können bei der Sozialabteilung der Stadt Klagenfurt gestellt werden.
Viele Familien und Alleinerziehende mit Kindern haben besonders große Sorgen, wie sie die enormen finanziellen Belastungen bewältigen sollen. Die Auswirkungen der Teuerungswelle kommen immer mehr zum Tragen. Nun steht auch noch der Schulstart vor der Tür, welcher sich zusätzlich belastend auf das Haushaltsbudget auswirkt.
Klagenfurt unterstützt Familien in Not
Um die finanzielle Not zu mildern, gibt es auch in diesem Jahr wieder das Schulstartgeld der Landeshauptstadt. Alleinerziehende bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.750 Euro und Familien bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sind anspruchsberechtigt. Gefördert werden Rechnungen mit einem Rechnungsdatum ab dem ersten August 2023, die im Zusammenhang mit dem Schulstart stehen. Gefördert werden Anschaffungen für Kinder zwischen sechs und 16 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Maximale Unterstützung beträgt 100 Euro pro Kind
Die maximale Unterstützung pro Kind beträgt 100 Euro und erfolgt mittels bewährter Cashback Aktion. „Alle Eltern wissen, dass der Schulbeginn mit hohen Kosten verbunden ist. In schwierigen Zeiten ist das Schulstartgeld für einkommensschwache Familien daher eine äußerst wichtige Unterstützung“, so Sozialreferent Bürgermeister Christian Scheider.
Wissenswert
Für weitere Informationen zum Schulstartgeld steht die Abteilung Soziales unter 0463 537 mit den ergänzenden Durchwahlen 4777, 4739 und 4713 bzw. per Mail unter soziales@klagenfurt.at zur Verfügung. Nähere Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen der Stadt befinden sich auf www.klagenfurt.at.
