Schulbeginn

Finan­zel­le Ent­las­tung zum Schul­start für Fami­li­en

Mit Schulbeginn in Kärnten kehren 70.000 Schüler zurück. Das Ministerium plant, finanzielle Entlastung für Eltern durch Anhebung von Familienleistungen ab 2023. Insgesamt stehen 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Finan­zel­le Ent­las­tung zum Schul­start für Fami­li­en Tipps für Unterstützungsmöglichkeiten zum Schulbeginn.

© pixabay/Alexandra Koch

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Mit dem heu­ti­gen Beginn des Schul­jah­res in Kärn­ten keh­ren fast 70.000 Schü­ler nach neun Wochen Som­mer­fe­ri­en zurück in die Klas­sen­zim­mer. Das Minis­te­ri­um hat klar­ge­stellt, dass Eltern finan­zi­ell ent­las­tet wer­den sol­len, indem wich­ti­ge Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, dar­un­ter die Fami­li­en­bei­hil­fe und das Schul­start­geld, ab 2023 jähr­lich ange­ho­ben wer­den, um den stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten ent­ge­gen­zu­wir­ken. Für das Jahr 2023 sind etwa 4,3 Mil­li­ar­den Euro für steu­er­li­che Fami­li­en­leis­tun­gen und wei­te­re 3,8 Mil­li­ar­den Euro für die Aus­zah­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe vor­ge­se­hen. Ins­ge­samt ste­hen somit rund 8,1 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung.

Fami­li­en­bo­nus Plus: Bis zu 2.000 Euro pro Kind

Eine der wirk­sams­ten Maß­nah­men zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von Fami­li­en mit Kin­dern ist der Fami­li­en­bo­nus Plus. Eltern kön­nen monat­lich 166,68 Euro pro Kind bis zum 18. Geburts­tag steu­er­lich gel­tend machen. Auch nach dem 18. Geburts­tag beträgt der Bonus immer noch 54,18 Euro pro Monat. Dadurch wird die jähr­li­che Steu­er­be­las­tung von Eltern um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr redu­ziert. Allein­er­zie­hen­de erhal­ten zusätz­li­che Absetz­be­trä­ge, die je nach Anzahl der Kin­der gestaf­felt sind. Bei einem Kind beträgt die­ser Absetz­be­trag 520 Euro, bei zwei Kin­dern 704 Euro und bei drei Kin­dern 936 Euro pro Jahr. Für jedes wei­te­re Kind kom­men 232 Euro pro Jahr hin­zu.

Unter­halts­ab­setz­be­trag und wei­te­re Unter­stüt­zung

Eltern, die den gesetz­li­chen Unter­halt für nicht im Haus­halt leben­de Kin­der zah­len, haben Anspruch auf den Unter­halts­ab­setz­be­trag. Die­ser beträgt monat­lich 31 Euro für das ers­te Kind, 47 Euro für das zwei­te Kind und jeweils 62 Euro für das drit­te und jedes wei­te­re ali­men­tier­te Kind. Der Kin­der­ab­setz­be­trag von 61,80 Euro pro Monat und Kind wird zusam­men mit der Fami­li­en­bei­hil­fe aus­ge­zahlt. Per­so­nen mit nied­ri­gem Ein­kom­men haben unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf den Kin­der­mehr­be­trag von bis zu 550 Euro pro Jahr. Fami­li­en mit min­des­tens drei Kin­dern und einem Fami­li­en­ein­kom­men von weni­ger als 55.000 Euro erhal­ten außer­dem einen Mehr­kind­zu­schlag in Höhe von 21,20 Euro pro Monat.

Mög­lich­kei­ten für Arbeit­ge­ber

Auch Arbeit­ge­ber haben die Mög­lich­keit, steu­er­freie Leis­tun­gen anzu­bie­ten, dar­un­ter die kos­ten­lo­se oder ver­güns­tig­te Nut­zung von Kin­der­gär­ten und Zuschüs­se zur Kin­der­be­treu­ung von bis zu 1.000 Euro pro Kind und Kalen­der­jahr. Eltern kön­nen außer­dem Kos­ten für die aus­wär­ti­ge Berufs­aus­bil­dung eines Kin­des als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend machen, wenn es kei­ne ent­spre­chen­de Aus­bil­dungs­mög­lich­keit im Umkreis von 80 Kilo­me­tern gibt.

Letz­te Chan­ce: 150-Euro-Gut­schein für den Schul­start

Zusätz­lich zur Fami­li­en­bei­hil­fe wur­de im August ein Schul­start­geld in Höhe von etwa 106 Euro für Kin­der zwi­schen sechs und 15 Jah­ren aus­ge­zahlt. Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Min­dest­si­che­rungs- oder Sozi­al­hil­fe­haus­hal­ten sowie deren Eltern haben noch bis zum 15. Sep­tem­ber die Mög­lich­keit, einen 150-Euro-Gut­schein für den Schul­start zu bean­tra­gen. Mit die­sem Gut­schein kön­nen Schul­ma­te­ria­li­en und ähn­li­ches erwor­ben wer­den. Nach die­sem Datum ist die Bean­tra­gung des Gut­scheins nicht mehr mög­lich.

11.09.2023 09:10 - Update am: 11.09.2023 09:15
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Finan­zel­le Ent­las­tung zum Schul­start für Fami­li­en Tipps für Unterstützungsmöglichkeiten zum Schulbeginn.

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