Schulbeginn
Finanzelle Entlastung zum Schulstart für Familien
Mit Schulbeginn in Kärnten kehren 70.000 Schüler zurück. Das Ministerium plant, finanzielle Entlastung für Eltern durch Anhebung von Familienleistungen ab 2023. Insgesamt stehen 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit dem heutigen Beginn des Schuljahres in Kärnten kehren fast 70.000 Schüler nach neun Wochen Sommerferien zurück in die Klassenzimmer. Das Ministerium hat klargestellt, dass Eltern finanziell entlastet werden sollen, indem wichtige Unterstützungsleistungen, darunter die Familienbeihilfe und das Schulstartgeld, ab 2023 jährlich angehoben werden, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Für das Jahr 2023 sind etwa 4,3 Milliarden Euro für steuerliche Familienleistungen und weitere 3,8 Milliarden Euro für die Auszahlung der Familienbeihilfe vorgesehen. Insgesamt stehen somit rund 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung.
Familienbonus Plus: Bis zu 2.000 Euro pro Kind
Eine der wirksamsten Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern ist der Familienbonus Plus. Eltern können monatlich 166,68 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag steuerlich geltend machen. Auch nach dem 18. Geburtstag beträgt der Bonus immer noch 54,18 Euro pro Monat. Dadurch wird die jährliche Steuerbelastung von Eltern um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr reduziert. Alleinerziehende erhalten zusätzliche Absetzbeträge, die je nach Anzahl der Kinder gestaffelt sind. Bei einem Kind beträgt dieser Absetzbetrag 520 Euro, bei zwei Kindern 704 Euro und bei drei Kindern 936 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 232 Euro pro Jahr hinzu.
Unterhaltsabsetzbetrag und weitere Unterstützung
Eltern, die den gesetzlichen Unterhalt für nicht im Haushalt lebende Kinder zahlen, haben Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser beträgt monatlich 31 Euro für das erste Kind, 47 Euro für das zweite Kind und jeweils 62 Euro für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Der Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro pro Monat und Kind wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Personen mit niedrigem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro pro Jahr. Familien mit mindestens drei Kindern und einem Familieneinkommen von weniger als 55.000 Euro erhalten außerdem einen Mehrkindzuschlag in Höhe von 21,20 Euro pro Monat.
Möglichkeiten für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, steuerfreie Leistungen anzubieten, darunter die kostenlose oder vergünstigte Nutzung von Kindergärten und Zuschüsse zur Kinderbetreuung von bis zu 1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr. Eltern können außerdem Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn es keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Umkreis von 80 Kilometern gibt.
Letzte Chance: 150-Euro-Gutschein für den Schulstart
Zusätzlich zur Familienbeihilfe wurde im August ein Schulstartgeld in Höhe von etwa 106 Euro für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren ausgezahlt. Schülerinnen und Schüler in Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalten sowie deren Eltern haben noch bis zum 15. September die Möglichkeit, einen 150-Euro-Gutschein für den Schulstart zu beantragen. Mit diesem Gutschein können Schulmaterialien und ähnliches erworben werden. Nach diesem Datum ist die Beantragung des Gutscheins nicht mehr möglich.
Weitere Informationen unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Schulstartklar.html