Landesregierung

Finanz­aus­gleich — kon­struk­ti­ve Kon­fe­renz

In ihrer außerordentlichen Konferenz konnten die für Finanzen zuständigen Ländervertreter gestern, Donnerstag (9.11.), auf Einladung von Kärntens Finanzreferentin und Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig in Wien weitreichende Beschlüsse fällen.

Landesregierung

© Red/KK

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

„Es war ein sehr kon­struk­ti­ves Tref­fen und ich freue mich, dass wir rasch zu Eini­gun­gen bei den ent­schei­den­den The­men fin­den konn­ten“, berich­tet Schau­nig heu­te im Anschluss an die Kon­fe­renz.

Neue Ver­tei­lung der Steu­er­ein­nah­men

Im Zen­trum der Bera­tun­gen stand der neue Finanz­aus­gleich, das heißt die Ver­tei­lung der gesamt­staat­li­chen Steu­er­ein­nah­men. Nach­dem über die Ver­tei­lung der Mit­tel zwi­schen Bund und Län­dern Anfang Okto­ber eine Über­ein­kunft erzielt wor­den war, ging es nun­mehr um die Auf­tei­lung zwi­schen den Län­dern. „Wir sind dar­in über­ein­ge­kom­men, dass die Mit­tel für die Pfle­ge eben­so wie der neue Zukunfts­fonds nach der Volks­zahl zu ver­tei­len sind. Im Bereich der Gesund­heit wur­de der bis­he­ri­ge Schlüs­sel, der vie­le Kom­po­nen­ten berück­sich­tigt, bei­be­hal­ten“, erläu­tert Schau­nig. Für die Län­der­mit­tel aus den zusätz­li­chen 300 Mil­lio­nen Euro nach §24 FAG in Höhe von 193,14 Mil­lio­nen Euro einig­te man sich auf eine betrags­mä­ßi­ge Zuord­nung mit dem Ziel, Kom­pen­sa­tio­nen an jene Län­der zu leis­ten, die in ande­ren Berei­chen des FAG im Ver­hält­nis zur Volks­zahl weni­ger Mit­tel erhal­ten.

Finanz­aus­gleich­ge­setz soll geän­dert wer­den

Die wei­te­ren Beschlüs­se der Kon­fe­renz betref­fen eben­falls The­men rund um den Finanz­aus­gleich. So haben die Finanz­re­fe­ren­tin­nen und ‑refe­ren­ten erneut unmiss­ver­ständ­lich fest­ge­hal­ten, dass alle nun ver­ein­bar­ten Zusatz­mit­tel im nächs­ten Finanz­aus­gleich in eine Ände­rung des ver­ti­ka­len Schlüs­sels mün­den müs­sen. „Zudem soll das Finanz­aus­gleich­ge­setz dahin­ge­hend geän­dert wer­den, dass Ände­run­gen im Steu­er­sys­tem, die mit den Län­dern nicht im Vor­feld akkor­diert wer­den, die aber zu deren finan­zi­el­len Las­ten gehen, zu kom­pen­sie­ren sind. Das heißt, der Bund muss den Län­dern die ent­spre­chen­den Ein­nah­men­aus­fäl­le erset­zen“, erklärt die Lan­des­haupt­mann­stell­ver­tre­te­rin. Ganz kon­kret betref­fe dies aktu­ell die ange­kün­dig­te Aus­set­zung der Umsatz­steu­er auf Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die einen Ein­nah­men­ent­fall von mehr als 200 Mil­lio­nen Euro für Län­der und Gemein­den bedeu­tet.

Ver­bind­li­che Zie­le für den Bund

Zudem sol­len im Zukunfts­fonds neben den ange­kün­dig­ten Zie­len, die für die Län­der ans Abho­len der Mit­tel geknüpft wer­den, auch ver­bind­li­che Zie­le für den Bund fest­ge­schrie­ben wer­den. „Ins­be­son­de­re geht es dabei um die Schaf­fung von genü­gend Aus­bil­dungs­plät­zen im Bereich der Ele­men­tar­päd­ago­gik sowie die Beset­zung von Kas­sen­arzt­stel­len“, erläu­tert Schau­nig. Auch müss­ten noch weit­rei­chen­de gesetz­li­chen Grund­la­gen geschaf­fen wer­den, um den Län­dern die Ziel­er­rei­chung über­haupt zu ermög­li­chen.

10.11.2023 10:00
Anzeige