Wolfsberg
Klein-Feuerwerke in der Silvesternacht erlaubt
Bürgermeister Hannes Primus hat heuer wieder per Verordnung die Verwendung von Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht zwischen 23.30 und 1 Uhr in Wolfsberg erlaubt.
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Bürgermeister Hannes Primus gibt heuer wieder in der Silvesternacht in Wolfsberg die Verwendung von Klein-Feuerwerken per Verordnung frei: Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2023, 23.30 Uhr bis 1. Jänner 2024, 1 Uhr.
Altstadt ist ausgenommen
Erlaubt sind demnach Feuerwerkskörper der Klasse 2 (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Altstadt, die im Plan der Stadt rot eingefärbt ist.

Was ist verboten?
Verboten bleibt allerdings die Verwendung von Feuerwerkskörpern …
- in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder‑, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim,
- in der Nähe von leichtentzündlichen Anlagen, wie z.B. Tankstellen, in geschlossenen Räumen,
- innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sowie
- überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht.
„Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren”, appelliert Bürgermeister Hannes Primus.


