Neuerung

Extrem­ra­ser kön­nen im neu­en Jahr ihre Autos ver­lie­ren

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts können Fahrzeuge abgenommen und versteigert werden.

Autobahn An sich ist ab März ein dreistufiges System vorgesehen, das von der vorläufigen Beschlagnahme über die Beschlagnahme bis zum Verfall des Fahrzeugs reicht.

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Mit 1. März 2024 tritt eine Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung in Kraft. Damit kön­nen Fahr­zeu­ge bei rück­sichts­lo­sen und gefähr­li­chen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen — um mehr als 80 km/h im Orts­ge­biet und mehr als 90 km/h außer­orts — abge­nom­men und ver­stei­gert wer­den. Gehört das Auto nicht dem Raser, wird in den jewei­li­gen Fahr­zeug­pa­pie­ren ein lebens­lan­ges Lenk­ver­bot für den Fah­rer ein­ge­tra­gen.

Drei­stu­fi­ges Sys­tem

In sol­chen Fäl­len kann das Fahr­zeug zwar beschlag­nahmt, aber nicht für ver­fal­len erklärt und ver­stei­gert wer­den. Das gilt auch für Lea­sing- oder Miet­au­tos, infor­mier­te kürz­lich der ÖAMTC. An sich ist ab März ein drei­stu­fi­ges Sys­tem vor­ge­se­hen, das von der vor­läu­fi­gen Beschlag­nah­me über die Beschlag­nah­me bis zum Ver­fall des Fahr­zeugs reicht.

Gren­zen: 80 und 90 km/h

Per­so­nen, die im Ort 60 km/h und Über­land 70 km/h zu schnell unter­wegs sind, kann künf­tig das Auto ganz weg­ge­nom­men wer­den. Bei mehr als 80 km/h (Orts­ge­biet) bzw. 90 km/h (Frei­land) an Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen soll unter bestimm­ten Umstän­den schon ein ein­ma­li­ger Ver­stoß zum Ver­fall des Fahr­zeugs füh­ren kön­nen. Bei der Ver­stei­ge­rung gehen 70 Pro­zent der Erlö­se an den Ver­kehrs­si­cher­heits­fonds, der Rest an die jewei­li­ge Gebiets­kör­per­schaft.

Wis­sens­wert

Das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um rech­net mit bis zu 445 Fäl­len pro Jahr, in denen es zu einer behörd­li­chen Beschlag­nah­me des Fahr­zeugs und in der Fol­ge zu einem Ver­fall kom­men könn­te. Öster­reich folgt mit die­ser Maß­nah­me dem Bei­spiel von ande­ren euro­päi­schen Län­dern. Die Beschlag­nah­me hät­te eigent­lich schon 2023 in Kraft tre­ten sol­len.

06.01.2024 19:00
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Autobahn An sich ist ab März ein dreistufiges System vorgesehen, das von der vorläufigen Beschlagnahme über die Beschlagnahme bis zum Verfall des Fahrzeugs reicht.

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