Warnung

Geflü­gel­pest: Schutz­maß­nah­men für Hob­by- und Klein­hal­tun­gen

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt, stellt weiterhin eine ernste Bedrohung dar. Besonders betroffen sind Hobby- und Kleinhaltungen.

Geflügel Die Gefahr besteht nicht nur für Vögel, sondern auch für den Menschen (Zoonose).

© Pixabay/klimkin

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Die hoch­pa­tho­ge­ne Aviä­re Influ­en­za (HPAI) hat sich in Öster­reich aus­ge­brei­tet, ins­be­son­de­re bei Wild­vö­geln, und eini­ge Nutz­ge­flü­gel­be­stän­de sowie Hob­by- und Klein­hal­tun­gen betrof­fen. Die Gefahr besteht nicht nur für Vögel, son­dern auch für den Men­schen (Zoo­no­se). Tier­hal­te­rin­nen und Tier­hal­ter wer­den drin­gend auf­ge­for­dert, sich und ihre Tie­re zu schüt­zen.

Erre­ger, Sym­pto­me und Über­tra­gung

Die Erre­ger der HPAI sind Sub­ty­pen H5 oder H7 des Influ­en­za A‑Virus. Das Virus wird durch Spei­chel, Kot und Trä­nen­flüs­sig­keit aus­ge­schie­den. Die Anste­ckung erfolgt von Tier zu Tier oder indi­rekt über kon­ta­mi­nier­te Gegen­stän­de. Sym­pto­me einer HPAI-Erkran­kung bei Geflü­gel sind viel­fäl­tig, von Atem­wegs­be­schwer­den bis zu schwe­rer Atem­not, Blu­tun­gen an Orga­nen, Kamm­spit­zen und Stän­dern, bis hin zu neu­ro­lo­gi­schen Sym­pto­men wie Kopf­ver­dre­hen oder Läh­mun­gen.

Anzei­ge­pflicht und Mel­de­pflicht

Die HPAI ist anzei­ge­pflich­tig. Bei Ver­dacht muss sofort die Amtstierärztin/der Amts­tier­arzt der zustän­di­gen Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­de infor­miert wer­den. Gemäß Geflü­gel­pest­ver­ord­nung müs­sen alle Geflü­gel­hal­tun­gen (ab 1 Tier) bin­nen einer Woche der Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­de gemel­det wer­den.

Schutz­maß­nah­men und Pflich­ten für Tier­hal­ter

Beson­de­re Schutz­maß­nah­men gel­ten in Gebie­ten mit erhöh­tem oder stark erhöh­tem Geflü­gel­pest-Risi­ko. Dazu gehö­ren die Tren­nung von Enten und Gän­sen, Schutz­vor­rich­tun­gen vor Wild­vö­geln, sorg­fäl­ti­ge Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on von Beför­de­rungs­mit­teln sowie die Mel­dung von erhöh­ten Todes­fäl­len oder Leis­tungs­ein­bu­ßen.

Emp­foh­le­ne Schutz­maß­nah­men für Tier­hal­ter

Die Stadt­ver­wal­tung emp­fiehlt zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men für Tier­hal­ter, dar­un­ter Kon­takt zu Tier­ärz­ten bei Anzei­chen von Krank­heit, Qua­ran­tä­ne für neu erwor­be­ne Tie­re, strik­te Tren­nung von Stra­ßen- und Stall­klei­dung, sowie regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on von Gegen­stän­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen sind auf den Home­pages der AGES und des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ver­füg­bar. Die Stadt­ver­wal­tung ruft alle Tier­hal­ter zur erhöh­ten Auf­merk­sam­keit auf und dankt für die Koope­ra­ti­on bei der Ein­hal­tung der Schutz­maß­nah­men.

18.01.2024 19:00
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Geflügel Die Gefahr besteht nicht nur für Vögel, sondern auch für den Menschen (Zoonose).

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