Streunerkatzen

Kat­zen­kas­tra­ti­on: Akti­on steu­ert neu­en Höchst­wert an

Das Land Kärnten, rund 110 Gemeinden und die Tierärztekammer starten auch heuer wieder die Kastration für herrenlose Katzen.

Kat­zen­kas­tra­ti­on: Akti­on steu­ert neu­en Höchst­wert anKatzen können bis zu zweimal im Jahr Kätzchen bekommen. So ist es möglich, dass ein „wildes“ Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen zeugt.

© LPD/Sussitz

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Kat­zen kön­nen bis zu zwei­mal im Jahr Kätz­chen bekom­men. So ist es theo­re­tisch mög­lich, dass ein „wil­des“ Kat­zen­paar nach fünf Jah­ren bis zu 12.680 Nach­kom­men zeugt. „Die ein­zig nach­hal­ti­ge und tier­ge­rech­te Metho­de, die sonst rasant wach­sen­de Popu­la­ti­on von Streu­ner­kat­zen ein­zu­däm­men, stellt die Kas­tra­ti­on die­ser Tie­re dar“, erklärt Tier­schutz­re­fe­ren­tin Bea­te Prett­ner. Des­halb star­tet das Land Kärn­ten auch wie­der die Akti­on „Kat­zen­kas­tra­ti­on“.

Die Grün­de der Akti­on

Damit wer­de nicht nur die gren­zen­lo­se Kat­zen­ver­meh­rung ein­ge­dämmt, son­dern auch die Aus­brei­tung von Krank­hei­ten und deren Über­tra­gung auf den Men­schen redu­ziert. Gemeint ist damit vor allem die weit­ver­brei­te­te Toxo­plas­mo­se, die von Kat­zen über deren Aus­schei­dun­gen auf den Men­schen über­tra­gen wird. Es han­delt sich um eine Para­si­ten­er­kran­kung. Beim Men­schen kann eine Infek­ti­on eine Ent­zün­dung der Lymph­kno­ten her­vor­ru­fen.

Es gibt nur weni­ge Aus­nah­men

In Öster­reich ist die Kas­tra­ti­on von Frei­gän­ger-Kat­zen gesetz­lich vor­ge­schrie­ben (Aus­nah­me: Bei der Bezirks­haupt­mann­schaft gemel­de­te Kat­zen­zuch­ten inklu­si­ve Ein­tra­gung in der öster­rei­chi­schen Heim­tier­da­ten­bank). Bei Nicht­be­ach­tung dro­hen Stra­fen bis zu 3.750 Euro, im Wie­der­ho­lungs­fall bis zu 7.500 Euro. „Seit 1. Jän­ner 2019 gibt es auch kei­ne Aus­nah­men von der Kat­zen­kas­tra­ti­on in bäu­er­li­cher Hal­tung mehr: Ent­we­der müs­sen die auf Bau­ern­hö­fen leben­den Kat­zen kas­triert wer­den, oder sie sind als Zucht­kat­zen zu mel­den“, infor­miert Prett­ner. Die Akti­on „Kat­zen­kas­tra­ti­on“ wird vom Land Kärn­ten gemein­sam mit dem Gemein­de­bund und der Kärnt­ner Tier­ärz­te­kam­mer durch­ge­führt und zu je einem Drit­tel finan­ziert.

Wie die Akti­on abläuft

Anlauf­stel­le für Bür­ger oder Tier­schutz­ver­ei­ne sind die Gemein­den. Sie kön­nen beim Land die För­de­run­gen für die Kas­tra­ti­on von Streu­ner­kat­zen gel­tend machen. Die Tier­ärz­te, die sich an der Akti­on betei­li­gen, füh­ren die Kas­tra­ti­on und die Kenn­zeich­nung mit­tels Mikro­chip durch. „Die Tier­ärz­te erhal­ten dafür 80 Euro für jede kas­trier­te Kat­ze und ver­zich­ten damit auf einen Teil ihres Hono­rars“, erklärt Prett­ner. Die von der Fir­ma ANIMAL DATA bezo­ge­nen Mikro­chips ver­hin­dern einen mehr­ma­li­gen Fang.

Stei­gen­de Zah­len

Seit Start der Akti­on im Jahr 2018 hat sich die Zahl der jähr­li­chen Kas­tra­tio­nen mehr als ver­drei­facht. Zuletzt waren es mehr als 1.000 Kat­zen, die ein­ge­fan­gen und kas­triert wur­den. Für heu­er rech­net man mit einer wei­te­ren Stei­ge­rung und etwa 1.250 Kas­tra­tio­nen. Rund 110 Gemein­den sind mit an Bord.

21.01.2024 19:00
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Kat­zen­kas­tra­ti­on: Akti­on steu­ert neu­en Höchst­wert anKatzen können bis zu zweimal im Jahr Kätzchen bekommen. So ist es möglich, dass ein „wildes“ Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen zeugt.

© LPD/Sussitz