Streunerkatzen
Katzenkastration: Aktion steuert neuen Höchstwert an
Das Land Kärnten, rund 110 Gemeinden und die Tierärztekammer starten auch heuer wieder die Kastration für herrenlose Katzen.
Katzen können bis zu zweimal im Jahr Kätzchen bekommen. So ist es möglich, dass ein „wildes“ Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen zeugt.© LPD/Sussitz
Katzen können bis zu zweimal im Jahr Kätzchen bekommen. So ist es theoretisch möglich, dass ein „wildes“ Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen zeugt. „Die einzig nachhaltige und tiergerechte Methode, die sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, stellt die Kastration dieser Tiere dar“, erklärt Tierschutzreferentin Beate Prettner. Deshalb startet das Land Kärnten auch wieder die Aktion „Katzenkastration“.
Die Gründe der Aktion
Damit werde nicht nur die grenzenlose Katzenvermehrung eingedämmt, sondern auch die Ausbreitung von Krankheiten und deren Übertragung auf den Menschen reduziert. Gemeint ist damit vor allem die weitverbreitete Toxoplasmose, die von Katzen über deren Ausscheidungen auf den Menschen übertragen wird. Es handelt sich um eine Parasitenerkrankung. Beim Menschen kann eine Infektion eine Entzündung der Lymphknoten hervorrufen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen
In Österreich ist die Kastration von Freigänger-Katzen gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: Bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete Katzenzuchten inklusive Eintragung in der österreichischen Heimtierdatenbank). Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro. „Seit 1. Jänner 2019 gibt es auch keine Ausnahmen von der Katzenkastration in bäuerlicher Haltung mehr: Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden, oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden“, informiert Prettner. Die Aktion „Katzenkastration“ wird vom Land Kärnten gemeinsam mit dem Gemeindebund und der Kärntner Tierärztekammer durchgeführt und zu je einem Drittel finanziert.
Wie die Aktion abläuft
Anlaufstelle für Bürger oder Tierschutzvereine sind die Gemeinden. Sie können beim Land die Förderungen für die Kastration von Streunerkatzen geltend machen. Die Tierärzte, die sich an der Aktion beteiligen, führen die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip durch. „Die Tierärzte erhalten dafür 80 Euro für jede kastrierte Katze und verzichten damit auf einen Teil ihres Honorars“, erklärt Prettner. Die von der Firma ANIMAL DATA bezogenen Mikrochips verhindern einen mehrmaligen Fang.
Steigende Zahlen
Seit Start der Aktion im Jahr 2018 hat sich die Zahl der jährlichen Kastrationen mehr als verdreifacht. Zuletzt waren es mehr als 1.000 Katzen, die eingefangen und kastriert wurden. Für heuer rechnet man mit einer weiteren Steigerung und etwa 1.250 Kastrationen. Rund 110 Gemeinden sind mit an Bord.


