Die neuen Regelungen, inspiriert von den Erfahrungen des Hypo-Untersuchungsausschusses, sollen die Aufklärung von Skandalen erleichtern und die Transparenz gegenüber der Bevölkerung stärken.
Landesgesellschaften entmachtet
Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die erweiterte Vorlagepflicht von Akten und Unterlagen durch Landesgesellschaften, Rechtsträger im Nahbereich des Landes und durch das Land beherrschte Unternehmen. Diese Organe werden künftig zur weitreichenden Vorlage verpflichtet, wobei die Geheimhaltungsverpflichtungen deutlich eingeschränkt werden. Anstatt sensible Passagen zu schwärzen, müssen diese nun lediglich gekennzeichnet werden. Um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, wird jedoch die Geheimhaltungsverpflichtung der Abgeordneten erhöht, und Zuwiderhandeln kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Übermittlung erfolgt in einem sicheren Datenraum, der nur den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zugänglich ist.
FPÖ fordert Live-Übertragung der U‑Ausschüsse
FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer betont, dass die Gesetzesänderungen die politische Verantwortung bei den Landesgesellschaften klären und die Forderungen nach mehr Transparenz erfüllen. Er hofft darauf, dass die Regierungsparteien auch der Forderung nach Live-Übertragung der U‑Ausschüsse zustimmen werden, um den Bürgern und Steuerzahlern volle Transparenz zu bieten.
ÖVP-Clubobmann Markus Malle sieht Novelle als Vorreiterrolle
Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle stellt die Gesetzesnovelle einen weiteren Schritt in der Stärkung der Kontrollrechte des Landtags dar. Er betont, dass Kärnten eine Vorreiterrolle in Österreich einnimmt, indem nun jeder Club im Landtag einmal pro Legislaturperiode unabhängig von der Abgeordnetenzahl einen Untersuchungsausschuss einberufen kann. Die erweiterten Einsichtsrechte in Unterlagen von ausgelagerten Landesgesellschaften werden ebenfalls als bedeutende Neuerung betrachtet.
Team Kärnten zieht positive Bilanz
Bürgermeister Gerhard Köfer, Klubobmann des Team Kärnten, zeigt sich zufrieden mit den erzielten Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Unterlagen. Die geplante Gesetzesnovelle, die am 1. Februar verabschiedet werden soll, verspricht ein neues und modernes U‑Ausschuss-Gesetz für Kärnten, das die Arbeit solcher Gremien stärkt und die Kontrollmöglichkeiten ausbaut. Wichtige Punkte zur Sicherstellung der Aufklärungsarbeit finden sich im Gesetzestext wieder, betont Köfer.