Wirtschaft

Geld zurück für bereits geprüf­te Meis­ter und Befä­hig­te

Seit 1. Jänner übernimmt der Bund die Kosten für Meister-, Befähigungs-, und Unternehmerprüfungen. Alle, die im Vorjahr von Juli bis Dezember noch Prüfungsgebühren entrichten mussten, bekommen auf Antrag die Kosten refundiert.

Geld zurück für bereits geprüf­te Meis­ter und Befä­hig­te Seit 1. Jänner übernimmt der Bund die Kosten für Meister-, Befähigungs-, und Unternehmerprüfungen. Bereits bezahlte Gebühren aus dem zweiten Halbjahr 2023 werden rückerstattet.

© adobestock/Lothar Drechsel

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Es ist ein wich­ti­ges Signal zur Aner­ken­nung der höchs­ten beruf­li­chen Abschlüs­se und eine enor­me finan­zi­el­le Ent­las­tung für ange­hen­de Unter­neh­mer. Nach jah­re­lan­ger For­de­rung der Wirt­schafts­kam­mer über­nimmt der Bund seit Jah­res­be­ginn die Kos­ten für Meister‑, Befä­hi­gungs- und Unter­neh­mer­prü­fun­gen. Dies gilt für alle Erst- und Zweit­an­trit­te. „Das ist ein wesent­li­cher Schritt im Kampf gegen den Fach­kräf­te­man­gel. Durch die Über­nah­me der Kos­ten für die Meis­ter- und Befä­hi­gungs­prü­fun­gen hof­fen wir, dass noch mehr gut aus­ge­bil­de­te Fach­kräf­te den nächs­ten Schritt gehen und den Weg als erfolg­rei­che Unter­neh­mer ein­schla­gen“, sagt WK-Prä­si­dent Jür­gen Man­dl. Außer­dem haben die Wirt­schafts­kam­mern beschlos­sen, zukünf­tig die Kos­ten für das abschlie­ßen­de Modul des Unter­nehm­er­füh­rer­scheins zu tra­gen, da die­se nicht von Bund über­nom­men wer­den.

Kos­ten­er­stat­tung ab 1. Febru­ar

Um einen sanf­ten Über­gang zu gewähr­leis­ten, wur­de zusätz­lich vor­ge­se­hen, dass bereits bezahl­te Gebüh­ren aus dem zwei­ten Halb­jahr 2023 ab 1. Febru­ar erstat­tet wer­den. Das betrifft in Kärn­ten ins­ge­samt 712 Prüf­lin­ge. Sie erhal­ten in die­sen Tagen ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben von der Meis­ter­prü­fungs­stel­le Kärn­ten mit einem Antrag auf Gebüh­ren­re­fun­die­rung. Die­ser Antrag muss bis spä­tes­tens 31.12. 2024 gestellt wer­den.

Auf­wer­tung der höchs­ten beruf­li­chen Aus­bil­dun­gen

Die beruf­li­che Bil­dung von der Leh­re bis zur Meis­ter- und Befä­hi­gungs­prü­fung wur­de dank vie­ler umge­setz­ter For­de­run­gen der Wirt­schafts­kam­mer in den letz­ten Jah­ren deut­lich auf­ge­wer­tet und hat wei­ter an Attrak­ti­vi­tät gewon­nen. So wur­den vor weni­gen Mona­ten 31 Befä­hi­gungs­prü­fun­gen der Stu­fe 6 des Natio­na­len Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men (NQR) zuge­ord­net und damit dem aka­de­mi­schen Grad des Bache­lors gleich­ge­stellt. Für die Meis­ter­prü­fun­gen wur­de dies bereits 2018 pau­schal umge­setzt. Seit 2019 darf der Meis­ter­ti­tel auch in öffent­li­che Urkun­den ein­ge­tra­gen und vor dem Namen geführt wer­den. Mit dem kürz­lich beschlos­se­nen Gesetz für die „Höhe­re Beruf­li­che Bil­dung HBB“ erge­ben sich zukünf­tig zudem span­nen­de neue Mög­lich­kei­ten für for­mal aner­kann­te Höher­qua­li­fi­zie­run­gen ins­be­son­de­re zwi­schen Lehr­ab­schluss und Meis­ter­prü­fung. Die Wirt­schafts­kam­mer selbst hat im Okto­ber 2023 ergän­zend den Meis­ter Alum­ni Club (MAC) ins Leben geru­fen, um die Absol­ven­ten von Meis­ter- und Befä­hi­gungs­prü­fun­gen bes­ser zu ver­net­zen.
Dass die umfang­rei­chen Bemü­hun­gen Wir­kung zei­gen, wird dadurch bestä­tigt, dass im Vor­jahr 434 Per­so­nen alle Modul­prü­fun­gen ihres Gewer­bes erfolg­reich absol­viert haben. Das ist trotz des ange­kün­dig­ten Weg­falls der Prü­fungs­ge­büh­ren mit Beginn die­ses Jah­res neu­er­lich ein Spit­zen­wert im Mehr­jah­res­ver­gleich.

Leh­re wei­ter im Auf­wind

Hoff­nung im Kampf um den Fach­kräf­te­man­gel gibt auch, dass die Lehr­lings­zah­len in den letz­ten Jah­ren wie­der deut­lich gestie­gen sind. Trotz der her­aus­for­dern­den demo­gra­phi­schen Situa­ti­on waren zu Jah­res­en­de mit 2.393 jun­gen Men­schen so vie­le, wie schon seit Jah­ren nicht mehr, in einer Leh­re im ers­ten Lehr­jahr. Ins­ge­samt sind in Kärn­ten mit Jah­res­en­de 7.362 Lehr­lin­ge gemel­det – um 0,4 Pro­zent mehr als im Jahr davor. Außer­dem bil­den wie­der mehr Betrie­be Lehr­lin­ge aus. Mit Stich­tag 31.12.2023 waren es 2.213 – ein Plus von 1,6 Pro­zent.

30.01.2024 17:00
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Geld zurück für bereits geprüf­te Meis­ter und Befä­hig­te Seit 1. Jänner übernimmt der Bund die Kosten für Meister-, Befähigungs-, und Unternehmerprüfungen. Bereits bezahlte Gebühren aus dem zweiten Halbjahr 2023 werden rückerstattet.

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