Prävention

Betrugs­war­nung: Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zur Feu­er­be­schau

Die Brandverhütungsstelle Kärnten warnt vor betrügerischen Praktiken im Zusammenhang mit der Feuerbeschau gemäß der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO).

Betrugs­war­nung: Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zur Feu­er­be­schauAus gegebenen Anlass warnt die Brandverhütungsstelle Kärnten bei der Feuerbeschau zur Vorsicht.

© Landesfeuerwehrverband

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Um poten­zi­el­le Opfer von Betrü­gern zu schüt­zen, gibt die Brand­ver­hü­tungs­stel­le Kärn­ten wich­ti­ge Hin­wei­se zur Durch­füh­rung und Bezah­lung der Feu­er­be­schau her­aus.

Wich­ti­ge Details zur Feu­er­be­schau und Betrugs­prä­ven­ti­on

Hier sind die wesent­li­chen Punk­te:

  1. Feu­er­be­schau durch den beauf­trag­ten Rauch­fang­keh­rer: Die Feu­er­be­schau darf aus­schließ­lich vom beauf­trag­ten Rauch­fang­keh­rer durch­ge­führt wer­den. Es ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass dafür kei­ne Bar­be­trä­ge vor Ort zu ent­rich­ten sind.
  2. Ver­däch­ti­ge Vor­fäl­le mel­den: Soll­ten Ihnen ver­däch­ti­ge Vor­fäl­le im Zusam­men­hang mit der Feu­er­be­schau auf­fal­len, zögern Sie nicht, sich über den Poli­zei­not­ruf 133 an die nächs­te Poli­zei­dienst­stel­le zu wen­den.
  3. Aus­nah­men bei Gebäu­den des hohen Brand­ri­si­kos: Ledig­lich in Fäl­len von Gebäu­den mit umfang­rei­chen Brand­schutz­ein­rich­tun­gen oder grö­ße­ren Gewer­be­be­trie­ben wer­den Brand­schutz­sach­ver­stän­di­ge nach vor­he­ri­ger Beauf­tra­gung durch die Eigen­tü­mer und Ter­min­ver­ein­ba­rung eine Feu­er­be­schau durch­füh­ren. Auch hier ist im Zuge der Feu­er­be­schau kein Kos­ten­bei­trag zu ent­rich­ten.
  4. Zweck der Feu­er­be­schau: Die Feu­er­be­schau dient der Fest­stel­lung von Zustän­den, die eine Brand­ge­fahr ver­ur­sa­chen oder begüns­ti­gen sowie der Brand­be­kämp­fung und Durch­füh­rung von Ret­tungs­maß­nah­men.
  5. Durch­füh­rungs­in­ter­val­le: Die Feu­er­be­schau ist abhän­gig vom brand­schutz­tech­ni­schen Risi­ko der bau­li­chen Anla­ge durch­zu­füh­ren. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen dazu fin­den sich auf der Home­page der Brand­ver­hü­tungs­stel­le des Kärnt­ner Lan­des­feu­er­wehr­ban­des.

Es ist von höchs­ter Bedeu­tung, dass die Feu­er­be­schau ord­nungs­ge­mäß und ver­trau­ens­wür­dig durch­ge­führt wird, um die Sicher­heit von Gebäu­den und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten.

 

09.02.2024 16:00
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Betrugs­war­nung: Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zur Feu­er­be­schauAus gegebenen Anlass warnt die Brandverhütungsstelle Kärnten bei der Feuerbeschau zur Vorsicht.

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