Klagenfurt
Von leeren Wohnungen, löchrigen Wartelisten und teuren Mediatoren…
Mit „satten“ 96 Kritikpunkten vom Landesrechnungshof (LRH) sorgte kürzlich der stadteigene Betrieb „Klagenfurt Wohnen“ für Aufsehen. Grund genug für "KLiCK"-Kärnten, sich einzelne Kritikpunkte der amtlichen Kontrolleure genauer anzusehen. Eines vorweg: Die neue Geschäftsführung versprach Besserung.
© Stadt Villach/Kofler
Die beanstandeten Mängel reichten von abweichenden Richtlinien bei Wohnungsvergaben, über lange Leerstände, fehlende Ausschreibungen bis hin zu vermeidbaren Kosten durch externe Unternehmen. Auch politische Interventionen wurden angeprangert. „Klagenfurt Wohnen“ verwaltet 3.086 Wohnungen, 111 Geschäfts- und Büroräumlichkeiten sowie 34 „sonstige Einheiten“.
Seit der Errichtung im Jahre 2020 verfügt „Klagenfurt Wohnen“ über negative Jahresergebnisse. Der Jahresverlust im Jahr 2022 betrug 2,01 Millionen Euro. Die Verluste mussten von der Stadt abgedeckt werden, halten die Landesprüfer trocken fest. Die Kontrolleure fanden zudem im IT-System Hinweise, dass ein Hausverwalter oder Stadträte für bestimmte Wohnungswerber interveniert hatten. Diese erhielten rascher eine Wohnung. Somit wurden Personen übergangen, die den Kriterien der Richtlinien entsprachen oder dringender auf eine Wohnung angewiesen waren, ist im offiziellen Papier nachzulesen. Der Rechnungshof empfiehlt, eine objektive und transparente Vergabe sicherzustellen. „Klagenfurt Wohnen“ soll Wohnungswerber nach dem vorgesehenen Punktesystem reihen und freiwerdende Räumlichkeiten ausschließlich der oder dem Nächstgereihten proaktiv anbieten.
Rund 9,4 Prozent der Wohnungen standen zum Zeitpunkt der Überprüfung leer. Der Hauptgrund dafür war eine geplante oder laufende Sanierung. Im Schnitt liegen sieben Monate zwischen dem Auszug des Mieters und der Neuvermietung. In manchen Fällen vergingen zwischen der Fertigstellung der Arbeiten und der Wiedervermietung mehrere Monate! Obwohl in einem Fall eine Wohnung bereits im November 2022 fertig saniert war, wurde diese erst im August 2023 zur Vermietung freigegeben. Diese Verzögerung ist für die Prüfer nicht nachvollziehbar, da über 1.400 Personen dringend auf eine „Herberge“ warten. Einzelne Wohnungen blieben sogar über zehn Jahre leer! Die Mieten der Gemeindewohnungen legte die Politik fest, ohne die genaue Lage und Ausstattung der Unterkünfte zu berücksichtigen. Dabei wurde nicht unterschieden, ob es sich um eine Wohnung in einem mehrstöckigen Altbau bzw. einem neu gebauten Wohnkomplex oder ein Reihenhaus mit Garten handelt. In den Jahren 2020 bis 2022 sanierte „Klagenfurt Wohnen“ Gebäude und Wohnungen im Ausmaß von 14,3 Millionen Euro. Für die Jahre 2024 bis 2030 sind 24,5 Millionen Euro für Reparaturmaßnahmen bei 81 Objekten geplant. Der LRH vermisste eine standardisierte und dokumentierte Zustandserhebung und Bewertung der Objekte. „Klagenfurt Wohnen“ beauftragte ohne Ausschreibung zwei Ziviltechniker mit der Planung, Vergabe, Aufsicht und Koordination von Sanierungsvorhaben. Die Techniker verrechneten in den Jahren 2020 bis 2022 Leistungen von insgesamt 1,08 Millionen Euro netto bzw. durchschnittlich 360.000 Euro im Jahr, womit eine Direktvergabe gemäß Bundesvergabegesetz unzulässig war. Der LRH kritisierte u. a., dass es keine schriftliche Vereinbarung zu den Leistungsbeziehungen zwischen „Klagenfurt Wohnen“ und der IVK GmbH gab. Und wieder versicherte der Betrieb einmal mehr, „dass eine Umsetzung des Vorschlages durchgeführt werde“.
Im Dezember 2022 forderte der Stadtsenat einen Reformprozess ein. Geschäftsführer und Prokurist von „Klagenfurt Wohnen“ (und der IVK GmbH) wurden mit September 2023 abgesetzt, ein neuer (interimistischer) Leiter wurde ernannt. Bis Ende November schien die Änderung im Firmenbuch noch nicht auf. Im November 2023 ernannte die Stadt schließlich einen neuen Geschäftsführer. Zudem sollte ein externer Experte Liegenschaften und Wohnungen bewerten. Der Wirtschaftsprüfer erteilte für 2020 bis 2022 jeweils nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Eine Liegenschaft mit einem Wohngebäude wurde zudem falsch bewertet. Außerdem kritisierte der LRH, dass der Eigenbetrieb der Stadt Instandsetzungen auf zehn Jahre ausschrieb. Der LRH empfahl eine Liquiditätsplanung. Für Kritik sorgte, dass man bei Verhandlungen für neue Zinskonditionen bei Banken ein externes Beratungsunternehmen engagierte und in der Folge einen signifikanten Teil der dadurch entstandenen Einsparungen als Honorar an das Beratungsunternehmen leisten musste. Die Kontrollore entdeckten u. a. einen Rechenfehler beim Finanzplan (der laut LRH keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation vorsah). Die Prüfer wunderten sich über die Vergabe von Reihen- und Einfamilienhäusern, weil dies einer „anderen Zielgruppe entsprechen würde“. Gemeindewohnungen sollten doch Wohnraum für einkommensschwache Gruppen bieten. Wesentliche Unterlagen, wie z. B. Grundbuchsdaten, waren im IT-System gar nicht erfasst. Der LRH bemängelte, dass der Betrieb keine schriftlichen Strategien in Bezug auf Klimaschutz und Energieeffizienz aufgesetzt hätte. Die Energieausweise waren teilweise längst überholt, veraltete Einkommensgrenzen für Wohnungsvergaben noch hinterlegt. Der LRH forderte bürgerfreundlichere Kanzleizeiten.

In einem Fall ist aus dem Büro eines ehemaligen Politikers eine Intervention für einen Mitarbeiter der Stadt dokumentiert. Laut den schriftlichen Vermerken, so die Prüfer, besaß der Mitarbeiter eine Dienstwohnung und hatte den Wunsch nach einem Reihenhaus. Innerhalb von zwei Wochen wurde ihm eines von sieben Reihenhäusern angeboten. In einigen Fällen wickelte „Klagenfurt Wohnen“ Vergaben beschleunigt ab, entgegen aller Richtlinien. Interessant: Elf Wohnungen standen bereits seit über zehn Jahren leer! Davon blieben vier Wohnungen seit 17 Jahren unvermietet. „Klagenfurt Wohnen“ begründete dies mit „wirtschaftlichen Gründen“. Durchschnittlich gab man für „Brandschutzmaßnahmen“ (Überprüfungen) zuletzt jährlich 267.000 Euro aus. Einfach viel zu viel! Der Betrieb engagierte sogar einen Konfliktmanager für Mieter, einen Mediator. Für seine Leistungen verrechnete der Herr Mediator 2020 bis 2022 exakt 214.643 Euro! Mittlerweile übernahm eine Dienstnehmerin (20 Wochenstunden) diese Tätigkeit – für wesentlich weniger Geld! Was noch auffiel: Fehlende Leistungsnachweise, keine Prüfung der Benützungsentgelte bei Abstellflächen, fehlende Rücklagen, fehlende Kontrollsysteme (Vier-Augen-Prinzip), keine aktualisierten Wartelisten, „verschwundene“ Risikobewertungen usw. Die Lohnverrechnung sollte durch die Personalabteilung der Stadt erfolgen, eine Umstellung auf nachhaltige Heizungssysteme wäre empfehlenswert, Vergleichsangebote sollten permanent eingeholt werden.
