Völkermarkt

165 km/h in 80er-Zone: 18-jäh­ri­ger Raser gestoppt

Aufgrund des Umstandes, dass Lenker und Besitzer zwei verschiedene Personen sind, wurde das Fahrzeug nicht beschlagnahmt.

Tempo Dem 18-jährigen Probeführerscheinbesitzer musste seinen "Schein" an Ort und Stelle abgeben.

© Pixabay

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Kurz vor 23 Uhr (22. März 2024) ging einer Zivil­strei­fe der Lan­des­ver­kehrs­ab­tei­lung Kärn­ten ein Raser ins Netz. Bei dem Mann han­del­te es sich um einen 18-Völ­ker­mark­ter. Beson­ders bit­ter: Der jun­ge Mann war bis dahin im Besitz eines Pro­be­füh­rer­scheins.

Gegen zwei Beschrän­kun­gen ver­letzt

Der Mann war mit dem Auto auf der B70 aus Völ­ker­markt kom­mend in Rich­tung Kla­gen­furt unter­wegs — dabei fuhr er vor der Zivil­strei­fe. Von der Ruhstatt abwärts beschleu­nig­te der 18-Jäh­ri­ge plötz­lich sein Fahr­zeug. Im Rah­men der Nach­fahrt konn­ten die Beam­ten in der dor­ti­gen 80 km/h Beschrän­kung eine Über­schrei­tung von 85 km/h mes­sen. In wei­te­rer Fol­ge lies der 18-Jäh­ri­ge in der 70 km/h Beschrän­kung sei­nen PKW „aus­rol­len“ und über­schritt hier auch die Beschrän­kung um 80 km/h.

Auto nicht beschlag­nahmt

Nach Anhal­tung erfolg­te die Füh­rer­schein­ab­nah­me noch an Ort und Stel­le. “Auf­grund des Umstan­des, dass Len­ker und Besit­zer des Fahr­zeu­ges zwei ver­schie­de­ne Per­so­nen sind, wur­de von der Beschlag­nah­me des PKWs Abstand genom­men”, teilt die Poli­zei mit.

23.03.2024 16:00 - Update am: 23.03.2024 16:05
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Tempo Dem 18-jährigen Probeführerscheinbesitzer musste seinen "Schein" an Ort und Stelle abgeben.

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