Verkehrssicherheit
Strengere Regeln für E‑Scooter
Neue E-Scooter-Verordnung soll in Klagenfurt für mehr Sicherheit und Ordnung sorgen.
Neue E-Scooter-Verordnung soll mehr Sicherheit auf Klagenfurts Straßen und Plätzen bringen.© Symbolfoto: Pixabay
In der Kärntner Landeshauptstadt soll eine neue E‑Scooter-Verordnung für mehr Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr sorgen. Die wichtigsten Punkte dabei sind Tempolimits, Verteilungshöchstzahlen, Verbotszonen außerhalb des Ringes und eindeutig gekennzeichnete Abstellflächen innerhalb des Ringes.
Gefährliche Situationen besonders in der Innenstadt
Die Beschwerden aus der Bevölkerung nahmen Tag für Tag zu. Über falsch abgestellte (oder abgelegte) E‑Scooter und über gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere in der Innenstadt. Jetzt gibt eine neue Verordnung sowohl den Vermietern, als auch deren Kunden ein klares Regelwerk vor.
Strengere Regeln für Verleiher und Kunden
Die wichtigsten Punkte umfassen mit Tafeln gekennzeichnete Abstellflächen innerhalb des Ringes, Verbotszonen außerhalb des Ringes, Tempolimits und Verteilungshöchstzahlen. „Die nun geltende E‑Scooter Verordnung schafft strengere Regeln für Verleiher-Firmen und deren Kunden. Damit verbessert sich die Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen. In der Innenstadt gibt es zudem nun auch eigene Flächen, auf denen die E‑Scooter abgestellt werden müssen“, so die zuständige Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann.

Wild parkende E‑Scooter
Um das Problem von wild geparkenden E‑Scootern einzudämmen, wurden innerhalb des Ringes 24 Abstellflächen markiert, die nun zu nutzen sind. Standorte sind: St. Veiter Ring, Waaggasse, Theatergasse, Ursulinengasse, Herrengasse, Bahnhofstraße, Jacques-Lemans-Platz, Neuer Platz, Wiesbadener Straße, Heiligengeistplatz, Dr.-Herrmann-Gasse, 8.-Mai-Straße, Paradeisergasse, Adlergasse, Lidmanskygasse, Karfreitstraße, Paulitschgasse,10.-Oktober-Straße, Lichtenfelsgasse.

Abstellverbote außerhalb des Ringes
Außerhalb des Ringes gilt ein Abstellverbot für E‑Scooter in folgenden Bereichen: in Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen), in öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 2,5 Meter, auf Gehsteigen mit einer Breite von mehr als 2,5 Meter (wenn keine Restbreite von zumindest 2 Meter verbleibt), auf Radwegen sowie auf Geh- und Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Haltestellenbereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen) und auf Flächen mit taktilem Leitsystem.
Schnellfahrer einbremsen
Um Schnellfahrer einzubremsen, gilt in Fußgängerzonen für E‑Scooter eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 km/h, im übrigen Stadtgebiet von 20 km/h. Falsch geparkte Roller müssen vom jeweiligen Vermieter nach eingegangener Meldung unverzüglich abgeholt bzw. rechtskonform abgestellt werden. Auch die Anzahl von Verleih-E-Scootern ist nun begrenzt. Pro Vermieter sind maximal 200 Roller erlaubt, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring. Halten Vermieter bzw. Kunden die Regeln nicht ein, drohen Verwaltungsstrafen.
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