Häusliche Gewalt

Gefähr­der müs­sen sich bera­ten las­sen

Am 1. September 2021 tritt ein neues Gewaltpräventionsprogramm der Bundesregierung in Kraft. Männer und Frauen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, müssen dann eine sechsstündige Beratung zu Gewaltprävention absolvieren. In Kärnten übernimmt diese Beratung die Caritas.

Beratungsstellen Gewalt an Frauen Oberst Gottlieb Türk, Leiter des Landeskriminalamtes, Ursula Luschnig, Leiterin Gewaltprävention der Caritas Kärnten, und Caritas-Direktor Ernst Sandriesser (von links)

© LPD Kärnten

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Män­ner oder Frau­en, gegen die ein Betre­tungs- oder Annä­he­rungs­ver­bot aus­ge­spro­chen wird, müs­sen ab 1. Sep­tem­ber 2021 eine sechs­stün­di­ge Bera­tung zu Gewalt­prä­ven­ti­on absol­vie­ren. So sieht es das Gewalt­prä­ven­ti­ons­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung vor. Man reagiert auf eine Häu­fung von häus­li­cher Gewalt (kör­per­lich, sexua­li­siert, psy­chisch oder emo­tio­nal, Beläs­ti­gung oder Stal­king).

Ver­ant­wor­tung über­neh­men

In Kärn­ten über­nimmt die Bera­tung die Cari­tas. Ursu­la Lusch­nig wird die neue Bera­tungs­stel­le lei­ten. Sie erklärt den Hin­ter­grund: “Es geht dar­um, beim Auf­tre­ten von Gewalt hin­zu­schau­en, sie zu benen­nen und Gefähr­der mit ihrem Tun zu kon­fron­tie­ren. Denn oft über­neh­men die­se kei­ne Ver­ant­wor­tung dafür. Ziel ist es, dass sie die­se nicht nur über­neh­men, son­dern auch ler­nen, anders mit Kon­flik­ten umzu­ge­hen.”

Wie­der­ho­lungs­ta­ten ver­mei­den

Oberst Gott­lieb Türk, Lei­ter des Kärnt­ner Lan­des­kri­mi­nal­am­tes, fügt hin­zu: “Die ver­pflich­ten­de Bera­tung von Gefähr­dern soll ein wesent­li­cher Bau­stein zur Ver­mei­dung von Wie­der­ho­lungs­ta­ten sein und somit hel­fen, häus­li­che Gewalt zu redu­zie­ren.”

Inner­halb von 14 Tagen muss ein Erst­ter­min ver­ein­bart wer­den. Durch die­ses kur­ze Zeit­fens­ter möch­te man errei­chen, dass das Unrechts­be­wusst­sein und die Bereit­schaft für Ver­än­de­rung noch hoch ist.

Gefüh­le zulas­sen

Karl­heinz Wei­din­ger ist Män­ner­be­ra­ter und stell­ver­tre­ten­der Lei­ter der Bera­tungs­stel­le. Er sagt: “Vie­le Män­ner haben oft wenig Zugang zu ihren Gefüh­len. In der Bera­tung arbei­ten wir mit ihnen dar­an, dass sie ihre Gefüh­le ein­mal wahr­neh­men und zulas­sen kön­nen. Der nächs­te Schritt ist, sie zu benen­nen. Es fällt nicht leicht zu sagen, da habe ich Angst, oder (da) füh­le (ich) mich ohn­mäch­tig.” Es wer­den mit den Gefäh­rede­rn Ver­hal­tens­stra­te­gien erar­bei­tet, wie sie künf­tig anders reagie­ren kön­nen, also nicht gewalt­tä­tig.

Es wird sechs Bera­tungs­stel­len in Kärn­ten geben und das Ange­bot kann auch nach der Pflicht­be­ra­tung wei­ter in Anspruch genom­men wer­den, wenn erwünscht.

27.08.2021 07:00
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Beratungsstellen Gewalt an Frauen Oberst Gottlieb Türk, Leiter des Landeskriminalamtes, Ursula Luschnig, Leiterin Gewaltprävention der Caritas Kärnten, und Caritas-Direktor Ernst Sandriesser (von links)

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