Häusliche Gewalt
Gefährder müssen sich beraten lassen
Am 1. September 2021 tritt ein neues Gewaltpräventionsprogramm der Bundesregierung in Kraft. Männer und Frauen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, müssen dann eine sechsstündige Beratung zu Gewaltprävention absolvieren. In Kärnten übernimmt diese Beratung die Caritas.
© LPD Kärnten
Männer oder Frauen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, müssen ab 1. September 2021 eine sechsstündige Beratung zu Gewaltprävention absolvieren. So sieht es das Gewaltpräventionsprogramm der Bundesregierung vor. Man reagiert auf eine Häufung von häuslicher Gewalt (körperlich, sexualisiert, psychisch oder emotional, Belästigung oder Stalking).
Verantwortung übernehmen
In Kärnten übernimmt die Beratung die Caritas. Ursula Luschnig wird die neue Beratungsstelle leiten. Sie erklärt den Hintergrund: “Es geht darum, beim Auftreten von Gewalt hinzuschauen, sie zu benennen und Gefährder mit ihrem Tun zu konfrontieren. Denn oft übernehmen diese keine Verantwortung dafür. Ziel ist es, dass sie diese nicht nur übernehmen, sondern auch lernen, anders mit Konflikten umzugehen.”
Wiederholungstaten vermeiden
Oberst Gottlieb Türk, Leiter des Kärntner Landeskriminalamtes, fügt hinzu: “Die verpflichtende Beratung von Gefährdern soll ein wesentlicher Baustein zur Vermeidung von Wiederholungstaten sein und somit helfen, häusliche Gewalt zu reduzieren.”
Innerhalb von 14 Tagen muss ein Ersttermin vereinbart werden. Durch dieses kurze Zeitfenster möchte man erreichen, dass das Unrechtsbewusstsein und die Bereitschaft für Veränderung noch hoch ist.
Gefühle zulassen
Karlheinz Weidinger ist Männerberater und stellvertretender Leiter der Beratungsstelle. Er sagt: “Viele Männer haben oft wenig Zugang zu ihren Gefühlen. In der Beratung arbeiten wir mit ihnen daran, dass sie ihre Gefühle einmal wahrnehmen und zulassen können. Der nächste Schritt ist, sie zu benennen. Es fällt nicht leicht zu sagen, da habe ich Angst, oder (da) fühle (ich) mich ohnmächtig.” Es werden mit den Gefähredern Verhaltensstrategien erarbeitet, wie sie künftig anders reagieren können, also nicht gewalttätig.
Es wird sechs Beratungsstellen in Kärnten geben und das Angebot kann auch nach der Pflichtberatung weiter in Anspruch genommen werden, wenn erwünscht.