Klagenfurt

Assis­tenz-Hund im Taxi abge­wie­sen

Ein blinder Fahrgast und sein Assistenzhund wurden kürzlich von einem Taxifahrer in Klagenfurt abgewiesen, was eine breite Diskussion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entfachte. Der Fahrer begründete die Verweigerung mit einer Hundeallergie, doch rechtlich sieht die Lage anders aus.

Assis­tenz-Hund im Taxi abge­wie­senLynett und Heinz E. Pfeifer, Obmann des Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverbandes, vertrauen einander „blind“.

© WKK | Peter Just

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Ein treu­er Beglei­ter

Heinz E. Pfei­fer, seit sei­ner Kind­heit seh­be­ein­träch­tigt, ist auf sei­ne Assis­tenz­hün­din Lynett ange­wie­sen. Sie erleich­tert ihm den All­tag, indem sie Hin­der­nis­se erkennt, Gegen­stän­de auf­hebt und ihm Mobi­li­tät und Unab­hän­gig­keit ermög­licht. Doch als der Obmann des Kärnt­ner Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ban­des ein Taxi rufen woll­te, wei­ger­te sich der Fah­rer, den Hund mit­zu­neh­men. Für Pfei­fer war dies eine ernied­ri­gen­de Erfah­rung: „Lynett ist mei­ne Lebens­li­nie. Ohne sie bin ich nicht in der Lage, mich selbst­stän­dig fort­zu­be­we­gen.“

Recht­li­che Lage

Chris­ti­an Rum­pel­nig, Obmann der Fach­grup­pe für Beför­de­rungs­ge­wer­be mit Per­so­nen­kraft­wa­gen, beton­te die kla­re Rechts­la­ge: Assis­tenz­hun­de haben unein­ge­schränk­ten Zugang zu öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und Gebäu­den. Eine Ver­wei­ge­rung des Trans­ports ist nicht nur eine Ver­wal­tungs­über­tre­tung, son­dern auch eine Form von Dis­kri­mi­nie­rung, die recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kann. Der Taxi­len­ker ris­kier­te damit nicht nur hohe Stra­fen, son­dern auch den Ent­zug sei­nes Taxi­sch­eins.

All­er­gie als Ver­tei­di­gung

Der Taxi­fah­rer ver­tei­dig­te sich mit dem Argu­ment, dass sei­ne Hun­de­all­er­gie ihm das Mit­füh­ren des Hun­des unmög­lich mache. Zudem erklär­te er, sein Fahr­zeug sei nicht für Tie­re geeig­net. Den­noch bleibt das Gesetz ein­deu­tig: In sol­chen Fäl­len soll­te der Fah­rer unver­züg­lich einen Ersatz orga­ni­sie­ren, anstatt den blin­den Fahr­gast sich selbst zu über­las­sen.

Mehr Auf­klä­rung gefor­dert

Rum­pel­nig sieht die­sen Vor­fall als Anlass für eine ver­stärk­te Sen­si­bi­li­sie­rung inner­halb der Bran­che: „Wir wer­den Schu­lun­gen inten­si­ver auf die Beför­de­rungs­pflicht und die beson­de­ren Bedürf­nis­se von Men­schen mit Behin­de­run­gen aus­rich­ten.“ Auch für Pfei­fer ist es wich­tig, dass Fäl­le wie sei­ner ernst genom­men wer­den. „Assis­tenz­hun­de sind ein zen­tra­ler Bestand­teil des Lebens von Men­schen mit Behin­de­rung. Ihre Ableh­nung ist ein Angriff auf unse­re Wür­de.“

24.09.2024 19:01
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Assis­tenz-Hund im Taxi abge­wie­senLynett und Heinz E. Pfeifer, Obmann des Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverbandes, vertrauen einander „blind“.

© WKK | Peter Just