Klagenfurt
Assistenz-Hund im Taxi abgewiesen
Ein blinder Fahrgast und sein Assistenzhund wurden kürzlich von einem Taxifahrer in Klagenfurt abgewiesen, was eine breite Diskussion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entfachte. Der Fahrer begründete die Verweigerung mit einer Hundeallergie, doch rechtlich sieht die Lage anders aus.
Lynett und Heinz E. Pfeifer, Obmann des Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverbandes, vertrauen einander „blind“. © WKK | Peter Just
Ein treuer Begleiter
Heinz E. Pfeifer, seit seiner Kindheit sehbeeinträchtigt, ist auf seine Assistenzhündin Lynett angewiesen. Sie erleichtert ihm den Alltag, indem sie Hindernisse erkennt, Gegenstände aufhebt und ihm Mobilität und Unabhängigkeit ermöglicht. Doch als der Obmann des Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverbandes ein Taxi rufen wollte, weigerte sich der Fahrer, den Hund mitzunehmen. Für Pfeifer war dies eine erniedrigende Erfahrung: „Lynett ist meine Lebenslinie. Ohne sie bin ich nicht in der Lage, mich selbstständig fortzubewegen.“
Rechtliche Lage
Christian Rumpelnig, Obmann der Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, betonte die klare Rechtslage: Assistenzhunde haben uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden. Eine Verweigerung des Transports ist nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern auch eine Form von Diskriminierung, die rechtliche Konsequenzen haben kann. Der Taxilenker riskierte damit nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Entzug seines Taxischeins.
Allergie als Verteidigung
Der Taxifahrer verteidigte sich mit dem Argument, dass seine Hundeallergie ihm das Mitführen des Hundes unmöglich mache. Zudem erklärte er, sein Fahrzeug sei nicht für Tiere geeignet. Dennoch bleibt das Gesetz eindeutig: In solchen Fällen sollte der Fahrer unverzüglich einen Ersatz organisieren, anstatt den blinden Fahrgast sich selbst zu überlassen.
Mehr Aufklärung gefordert
Rumpelnig sieht diesen Vorfall als Anlass für eine verstärkte Sensibilisierung innerhalb der Branche: „Wir werden Schulungen intensiver auf die Beförderungspflicht und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausrichten.“ Auch für Pfeifer ist es wichtig, dass Fälle wie seiner ernst genommen werden. „Assistenzhunde sind ein zentraler Bestandteil des Lebens von Menschen mit Behinderung. Ihre Ablehnung ist ein Angriff auf unsere Würde.“
