St. Veit

Poli­zei­t­rick: Frau (51) ver­lor zehn­tau­sen­de Euro

Erst am darauffolgenden Tag wurde die 51-Jährige misstrauisch und zeigte den Betrug der Polizei an.

Poli­zei­t­rick: Frau (51) ver­lor zehn­tau­sen­de Euro Seitens der Polizei wird eindringlich daraufhin gewiesen, bei solchen Anrufen sofort aufzulegen, die Tochter oder den Sohn, die/der in diesem Vorfall verwickelt sein soll, anzurufen, oder den Polizeinotruf 133 zu wählen.

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Am Frei­tag­abend (6. Dezem­ber 2024) erhielt eine 51-jäh­ri­ge St. Vei­te­rin einen Anruf einer ver­meint­li­chen Kri­mi­nal­be­am­tin, die ihr mit­teil­te, dass ihr Bru­der einen töd­li­chen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht habe und nun in der Jus­tiz­an­stalt Kla­gen­furt unter­ge­bracht sei. Damit ihr Bru­der wie­der aus der Haft ent­las­sen wird, müs­se eine Kau­ti­on bezahlt wer­den.

Zwei­mal Geld über­ge­ben

Die 51-Jäh­ri­ge fuhr dar­auf­hin unter stän­di­ger tele­fo­ni­scher Anwei­sung mit ihrem Auto nach St. Veit und über­gab einer ihr unbe­kann­ten männ­li­chen Per­son Bar­geld in Höhe von meh­re­ren zehn­tau­send Euro. Kurz dar­auf rief die ver­meint­li­che Kri­mi­nal­be­am­tin die Frau erneut an und teil­te ihr mit, dass der Betrag zu gering sei. Die Frau über­gab erneut dem Unbe­kann­ten Bar­geld in Höhe von meh­re­ren tau­send Euro.

Online-Tipp: Betrü­ge­rei­en ver­hin­dern!

Wis­sens­wert

Der­zeit kommt es in ganz Kärn­ten ver­mehrt zu Betrugs­ver­su­chen am Tele­fon. Kon­kret geben sich unbe­kann­te Täter als Poli­zis­ten aus und for­dern Kau­ti­on für die Frei­las­sung der Tochter/des Soh­nes, wel­che nach einem Ver­kehrs­un­fall vor­erst ver­meint­lich fest­ge­nom­men wur­de.

Auch der Poli­zis­ten­trick tritt wie­der ver­mehrt auf. Hier­bei täu­schen unbe­kann­te Täter vor, von der Kri­mi­nal­po­li­zei zu sein und for­dern die Opfer auf, Bar­geld sowie Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck und Gold an die ver­meint­li­chen Poli­zis­ten aus­zu­hän­di­gen, da ein Ein­bruch in die Wohnung/in das Haus von Ein­bre­chern geplant sei.

Sei­tens der Poli­zei wird ein­dring­lich dar­auf­hin gewie­sen, bei sol­chen Anru­fen sofort auf­zu­le­gen, die Toch­ter oder den Sohn, die/der in die­sem Vor­fall ver­wi­ckelt sein soll, anzu­ru­fen, oder den Poli­zei­not­ruf 133 zu wäh­len.

08.12.2024 09:00
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Poli­zei­t­rick: Frau (51) ver­lor zehn­tau­sen­de Euro Seitens der Polizei wird eindringlich daraufhin gewiesen, bei solchen Anrufen sofort aufzulegen, die Tochter oder den Sohn, die/der in diesem Vorfall verwickelt sein soll, anzurufen, oder den Polizeinotruf 133 zu wählen.

© KK Polizei