Unterstützung

Neue Wohn­bei­hil­fe star­tet mit 1. Jän­ner 2025!

Und erstmals können auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung aus der Wohnbeihilfe zur Abfederung der Betriebskosten beantragen.

Neue Wohn­bei­hil­fe star­tet mit 1. Jän­ner 2025! Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig: "Wir werden damit nicht nur die bisherigen Bezieher von Wohnbeihilfe stärker unterstützen, sondern auch viele Menschen, die bislang keinen Anspruch haben, erreichen."

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Es ist eine der größ­ten sozi­al­po­li­ti­schen Wei­chen­stel­lun­gen Kärn­tens und ein wich­ti­ger Schritt zur Unter­stüt­zung von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die ange­sichts der Teue­rung und stei­gen­der Aus­ga­ben­be­las­tung in finan­zi­el­le Bedräng­nis gera­ten sind — die Rede ist von der neu­en Kärnt­ner Wohn­bei­hil­fe, die mit 1. Jän­ner 2025 in Kraft tritt. “Wir wer­den damit nicht nur die bis­he­ri­gen Bezie­her von Wohn­bei­hil­fe stär­ker unter­stüt­zen, son­dern auch vie­le Men­schen, die bis­lang kei­nen Anspruch haben, errei­chen”, erklärt Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Gaby Schau­nig. Bis zu 42.000 Kärnt­ner Haus­hal­te kön­nen erreicht wer­den.

Absi­che­rung des Woh­nens

Mehr als ein Jahr arbei­te­te man an die­sem neu­en Modell: „Wir haben uns alle Anträ­ge auf Wohn­bei­hil­fe, auf Heiz­zu­schuss, auf Hil­fe in beson­de­ren Lebens­la­gen dar­auf­hin ange­schaut, wo die Haupt­pro­ble­me der Kärnt­ner lie­gen und wie wir gegen­steu­ern kön­nen”, blickt Schau­nig zurück, die davon über­zeugt sei, dass mit einer Absi­che­rung des Grund­be­dürf­nis­ses Woh­nen hel­fen wir am wirk­sams­ten und nach­hal­tigs­ten.

Monat­li­che Unter­stüt­zung aus­ge­wei­tet

Ein beson­de­res Augen­merk legt die neue Wohn­bei­hil­fe auf Kin­der. Leben Kin­der im Haus­halt, wer­den die Ein­kom­mens­gren­zen stark ange­ho­ben. Das wird ins­be­son­de­re allein­er­zie­hen­de Müt­ter und Väter deut­lich ent­las­ten. Und erst­mals kön­nen auch Per­so­nen mit gerin­gen Ein­kom­men, die in einem Eigen­heim woh­nen, eine monat­li­che Unter­stüt­zung aus der Wohn­bei­hil­fe zur Abfe­de­rung der Betriebs­kos­ten bean­tra­gen. Ins­ge­samt erhal­ten auf die­se Wei­se dop­pelt so vie­le Kärnt­ner als bis­her Anspruch auf Wohn­bei­hil­fe.

Online- oder per­sön­li­che Antrag­stel­lung

Im Zuge der Umstel­lung auf die Wohn­bei­hil­fe neu wird die Antrags­stel­lung ver­ein­facht. Künf­tig wird es mög­lich sein, Anträ­ge auf Wohn­bei­hil­fe direkt beim Land digi­tal ein­zu­brin­gen. Meh­re­re unter­schied­li­che Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen  Wohn­bei­hil­fe, Heiz­zu­schuss, Kärn­ten-Bonus — kön­nen in nur einem Schritt bean­tragt wer­den. Im Sin­ne der Bar­rie­re­frei­heit und Zugäng­lich­keit für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen wird es aber auch künf­tig die per­sön­li­che Antrag­stel­lung geben.

Online-Tipp: Hier fin­den Sie alles zur Wohn­bei­hil­fe neu!

28.12.2024 10:45
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Neue Wohn­bei­hil­fe star­tet mit 1. Jän­ner 2025! Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig: "Wir werden damit nicht nur die bisherigen Bezieher von Wohnbeihilfe stärker unterstützen, sondern auch viele Menschen, die bislang keinen Anspruch haben, erreichen."

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