Bundesliga
AMS-Ausschreibung? Boulevard blamiert sich
Entgegen Medienberichten begibt sich der WAC nicht mittels AMS-Stellenanzeige auf Spielersuche. Für den Boulevard war das selbstverständlich ein gefundenes Fressen - aber nicht nur das: Es zeigt, wie dieser arbeitet.
© KLiCK Kärnten/Grayer
Da hat sich der sogenannte “Boulevard” wieder einmal anständig die Hände gerieben und hinter vorgehaltener Hand gelacht. Mit wenigen Worten und keinen Hintergrundinformationen aus etwas eine Sensation machen, die im Prinzip keine ist — so arbeiten diese Medien, im Grunde in Peinlichkeit nicht zu übertreffen. Und nun war auch der Kärntner Bundesligist RZ Pellets WAC von einer solchen Arbeitsweise unmittelbar betroffen. Was war der Grund dafür?
Eindeutige Fehlinformation
Am Freitag (17. Jänner 2025) berichteten nämlich mehrere Medien darüber, dass der Kärntner Bundesligist per AMS-Wolfsberg-Anzeige seit 16. Jänner dieses Jahres nach einem neuen Spieler für die Österreichische Bundesliga suche.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt das monatliche Bruttogehalt 3.225 Euro. Der Arbeitsbeginn wäre schon am 20. Jänner, heißt es in der öffentlichen Stellenausschreibung. Als vernunftbegabter Mensch nimmt man das Smartphone oder sitzt sich zum Schreibtisch und rückt den Stuhl zurecht, um folgende Stichworte dem Internet zu präsentieren: “AMS Stellenausschreibung, Austria Lustenau, Rot-Weiß-Rot-Karte”. Denn ein ähnlicher Vorfall gab es bereits in der Admiral Bundesliga, wie Sky Sport Austria berichtete — um das zu wissen, muss man selbstverständlich eine Ahnung von Sport haben. Eine Ahnung kann dem Boulevard aber nicht unterstellt werden, wohl aber die Kompetenz, aus wenig viel zu machen.
Was ist Scouting?
“Die Ausschreibung des AMS ist nicht auf ein Versagen der WAC-Scouting-Abteilung zurück zu führen, sondern Teil eines gängigen Prozesses im Rahmen der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung für Drittstaatsangehörige (Rot-Weiß-Rot-Karte)”, meldet sich nach wenigen Stunden der WAC auf Social-Media zu Wort. Viele österreichische Vereine beschäftigen Scouts: das sind Personen, die sich auf die Suche nach neuen (oft auch jungen) Spielern sowohl im Inland als auch im Ausland begeben. So lange es die Lavant gibt, existiert diese enorm wichtige Aufgabe, um im Sportbetrieb überhaupt noch mithalten zu können. Sogar Vereine der 1. Klasse haben hier und da bereits solche Scouts — meist aufs Inland beschränkt — im Umlauf.
Es muss eine AMS-Ausschreibung geben!
Kehren wir zurück. Da in der Bundesliga jedoch Scouts oft im Ausland ihre Suche nach neuen Spielern betreiben, sind diese Spieler “Drittstaatsangehörige”, die nach den geltenden Gesetzen — um am Ende wirklich im Trikot der neuen Mannschaft auflaufen zu dürfen — eine Arbeitsgenehmigung benötigen. Dafür muss aber zuvor eine öffentliche Stellenausschreibung zwingend beim AMS ausgeschrieben werden, sonst kann der jeweilige Antrag für eine Rot-Weiß-Rot-Karte nicht bearbeitet werden. Es ist sozusagen eine formal-rechtliche Angelegenheit, warum eine Ausschreibung für einen Profifußballer beim AMS öffentlich einzusehen ist: In der Regel wird diese Ausschreibung nach wenigen Tagen wieder gelöscht.
Naja, anscheinend ist dem Boulevard sogar mit dem Aufrufen der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres zu viel Arbeit verbunden, um dort klare Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte vorzufinden. Ihnen geht es ja bekanntlich nur um die Arbeit an ihrer Reichweite.