Wahl wegen Altersgrenze notwendig
Dietmar Hirm scheidet aufgrund der Altersgrenze von 65 Jahren aus dem Amt. Das sieht das neue Feuerwehrgesetz vor, das auch Änderungen für Reservisten beinhaltet. Der aktive Dienst bei Einsätzen und Übungen ist derzeit bis 70 Jahre erlaubt – diese Altersgrenze soll weiter gelockert werden. Der Landesverband setzt sich für eine komplette Aufhebung ein, im Einzelfall soll künftig ein Feuerwehrarzt entscheiden.
Feuerwehrjugend künftig ab sechs Jahren
Auch für die Feuerwehrjugend gibt es Neuerungen: Das Mindestalter wird von zehn auf sechs Jahre gesenkt. Die Feuerwehren können jedoch selbst festlegen, ab welchem Alter sie Kinder aufnehmen.