Völkermarkt

Acou­stic-Lake­si­de-Fes­ti­val siegt vor Gericht!

Aufatmen, weil es letztlich um ihre Existenz ging: Im Streit um eine hohe Geldstrafe wegen der Nichtanmeldung von Helfern hat das Landesverwaltungsgericht nun den Veranstaltern des Acoustic-Lakeside-Festivals Recht gegeben.

Acou­stic-Lake­si­de-Fes­ti­val siegt vor Gericht! Das Festival sei zu professionell gemacht für einen ehrenamtlichen Verein, die Helfer hätten angemeldet werden müssen, meinte die Finanzpolizei.

© Red/KK

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Das Acou­stic-Lake­si­de-Fes­ti­val gibt es seit nun­mehr zehn Jah­ren. Ver­an­stal­tet wird es jähr­lich am Son­n­eg­ger See in der Gemein­de Sit­ters­dorf. Bis vor Kur­zem stand des­sen Exis­tenz jedoch auf der Kip­pe: dem Fes­ti­val wur­de näm­lich die ille­ga­le Beschäf­ti­gung von 192 Hel­fern vor­ge­wor­fen. Der Ver­ein hät­te nach Ansicht der Finanz­po­li­zei die Mit­ar­bei­ter anmel­den müs­sen — das war aber nicht der Fall: man schrieb eine rund 140.000 Euro Stra­fe vor.

“Aus idea­lis­ti­schen Moti­ven mit­ge­hol­fen”

Die Begrün­dung der Stra­fe? Das Fes­ti­val sei zu pro­fes­sio­nell gemacht für einen ehren­amt­li­chen Ver­ein, die Hel­fer hät­ten ange­mel­det wer­den müs­sen. Wie Anwalt Rudolf Vouk sag­te, hät­ten die Ver­an­stal­ter von sich aus alles offen­ge­legt, „denn sie hat­ten ja ein rei­nes Gewis­sen – nicht zuletzt, weil sie zuvor extra bei der ÖGK und bei einer Steu­er­be­ra­tung ange­fragt haben, ob alles in Ord­nung sei“. Damals hät­ten sie die Aus­kunft bekom­men: Wenn bestä­tigt wird, dass alle frei­wil­lig und unent­gelt­lich mit­hel­fen, „dann passt das so“. Gegen die Stra­fe erhob man Ein­spruch, der Pro­zess am Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt folg­te.

„Für das Gericht ist klar her­aus­ge­kom­men: Alle haben bei dem Ver­ein aus idea­lis­ti­schen Moti­ven mit­ge­hol­fen, und nicht dafür, dass sie irgend­ein Ent­gelt bekom­men“, erklärt der Anwalt. Das Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt gab nun dem Ver­ein Recht.

15.03.2025 11:00
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Acou­stic-Lake­si­de-Fes­ti­val siegt vor Gericht! Das Festival sei zu professionell gemacht für einen ehrenamtlichen Verein, die Helfer hätten angemeldet werden müssen, meinte die Finanzpolizei.

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