Völkermarkt
Acoustic-Lakeside-Festival siegt vor Gericht!
Aufatmen, weil es letztlich um ihre Existenz ging: Im Streit um eine hohe Geldstrafe wegen der Nichtanmeldung von Helfern hat das Landesverwaltungsgericht nun den Veranstaltern des Acoustic-Lakeside-Festivals Recht gegeben.
© Red/KK
Das Acoustic-Lakeside-Festival gibt es seit nunmehr zehn Jahren. Veranstaltet wird es jährlich am Sonnegger See in der Gemeinde Sittersdorf. Bis vor Kurzem stand dessen Existenz jedoch auf der Kippe: dem Festival wurde nämlich die illegale Beschäftigung von 192 Helfern vorgeworfen. Der Verein hätte nach Ansicht der Finanzpolizei die Mitarbeiter anmelden müssen — das war aber nicht der Fall: man schrieb eine rund 140.000 Euro Strafe vor.
“Aus idealistischen Motiven mitgeholfen”
Die Begründung der Strafe? Das Festival sei zu professionell gemacht für einen ehrenamtlichen Verein, die Helfer hätten angemeldet werden müssen. Wie Anwalt Rudolf Vouk sagte, hätten die Veranstalter von sich aus alles offengelegt, „denn sie hatten ja ein reines Gewissen – nicht zuletzt, weil sie zuvor extra bei der ÖGK und bei einer Steuerberatung angefragt haben, ob alles in Ordnung sei“. Damals hätten sie die Auskunft bekommen: Wenn bestätigt wird, dass alle freiwillig und unentgeltlich mithelfen, „dann passt das so“. Gegen die Strafe erhob man Einspruch, der Prozess am Landesverwaltungsgericht folgte.
„Für das Gericht ist klar herausgekommen: Alle haben bei dem Verein aus idealistischen Motiven mitgeholfen, und nicht dafür, dass sie irgendein Entgelt bekommen“, erklärt der Anwalt. Das Landesverwaltungsgericht gab nun dem Verein Recht.



