Klein St. Paul.

Oster­feu­er nur unter Auf­la­gen erlaubt

Wer zu Ostern ein Feuer entzünden will, braucht eine schriftliche Genehmigung – und muss sich beeilen. In Siedlungsgebieten sind Osterfeuer nur mit Ausnahmebewilligung der Bürgermeisterin erlaubt.

Oster­feu­er nur unter Auf­la­gen erlaubt Osterfeuer sind nur mit Genehmigung erlaubt – in Siedlungsgebieten gelten strenge Regeln und Fristen.

© Marktgemeinde Klein St. Paul

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Die Geneh­mi­gung ist ist an kla­re Fris­ten gebun­den. In bebau­ten Gebie­ten ist das Brauch­tums­feu­er sogar kom­plett ver­bo­ten, es sei denn, Bür­ger­meis­te­rin (SPÖ) Gabrie­le Dörf­lin­ger erteilt nach einem Ver­fah­ren eine Aus­nah­me.

Anmel­dung nur bis 15. April mög­lich

Damit das Oster­feu­er nicht zum teu­ren Nach­spiel wird, muss es recht­zei­tig bei der Markt­ge­mein­de Klein St. Paul ange­mel­det wer­den – spä­tes­tens bis Diens­tag, 15. April. Die not­wen­di­gen For­mu­la­re sind online unter www.klein-st-paul.gv.at im Bereich Bür­ger­ser­vice – For­mu­la­re oder direkt im Gemein­de­amt erhält­lich.

Stren­ge Regeln im Sied­lungs­ge­biet

Beson­ders streng sind die Vor­schrif­ten im soge­nann­ten „bebau­ten Gebiet“ – also dort, wo Häu­ser eng anein­an­der ste­hen. Hier ist das Ver­bren­nen im Frei­en grund­sätz­lich ver­bo­ten. Aus­nah­men gibt es nur, wenn die Bür­ger­meis­te­rin eine Geneh­mi­gung erteilt. Vor­her muss aller­dings der Gemein­de­feu­er­wehr­kom­man­dant im Rah­men eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens ange­hört wer­den. Die Frist für sol­che Aus­nah­me-Ansu­chen läuft bereits am Frei­tag, 11. April ab.

Gebüh­ren­pflich­tig und geneh­mi­gungs­pflich­tig

Für die Geneh­mi­gung eines Oster­feu­ers im Sied­lungs­be­reich fal­len 14,30 Euro Bun­des­ab­ga­be und zusätz­lich 5,10 Euro Lan­des­ver­wal­tungs­ab­ga­be an. Wer sich nicht an die Vor­schrif­ten hält, ris­kiert nicht nur eine saf­ti­ge Stra­fe, son­dern auch den Ein­satz der Feu­er­wehr – und das kann teu­er wer­den.

 

 

 

 

 

 

04.04.2025 13:01
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Oster­feu­er nur unter Auf­la­gen erlaubt Osterfeuer sind nur mit Genehmigung erlaubt – in Siedlungsgebieten gelten strenge Regeln und Fristen.

© Marktgemeinde Klein St. Paul