EuGH-Urteil

Kärn­ten bekommt von Bil­lig­flug­li­ni­en 13 Mil­lio­nen Euro zurück

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestätigte heute: Billigfluglinien hatten von 2003 bis 2009 unzulässige Beihilfen als „Marketing-Beiträge“ bekommen.

Kärn­ten bekommt von Bil­lig­flug­li­ni­en 13 Mil­lio­nen Euro zurück Die „Marketing-Beiträge“ an Billigfluglinien waren unzulässig. 13 Millionen Euro „fliegen“ nun zurück nach Kärnten.

© Pixabay/JUNO KWON

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Der Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on (EuGH) been­de­te heu­te ein poli­ti­sches Kapi­tel aus den 2000er Jah­ren in Kärn­ten. Das Gericht bestä­tig­te den Spruch der EU-Kom­mis­si­on, wonach die „Mar­ke­ting-Bei­trä­ge“, die das Land Kärn­ten von 2003 bis 2009 an Bil­lig­flug­li­ni­en über­wie­sen hat­te, als unzu­läs­si­ge Bei­hil­fen zu wer­ten und daher von den Flug­li­ni­en zurück­zu­zah­len sind.

Was pas­siert mit dem Geld?

„Rund 13 Mil­lio­nen Euro, die seit dem Kom­mis­si­ons­ent­scheid auf einem Treu­hand­kon­to lie­gen, kön­nen nun zurück nach Kärn­ten flie­ßen“, bestä­tigt Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Finanz­re­fe­ren­tin Gaby Schau­nig. 93 Pro­zent des Gesamt­be­trags blei­ben beim Land, die rest­li­chen sie­ben Pro­zent gehen an Stadt Kla­gen­furt, Kärn­ten Wer­bung und die Flug­ha­fen-Betriebs­ge­sell­schaft. „Die Beträ­ge wer­den in den Lan­des­haus­halt gehen und zur Schul­den­til­gung ver­wen­det“, erklärt Schau­nig. Gegen ein Urteil des EuGH gibt es kein Rechts­mit­tel, es erlangt daher sofort Rechts­kraft.

29.09.2021 15:24
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Kärn­ten bekommt von Bil­lig­flug­li­ni­en 13 Mil­lio­nen Euro zurück Die „Marketing-Beiträge“ an Billigfluglinien waren unzulässig. 13 Millionen Euro „fliegen“ nun zurück nach Kärnten.

© Pixabay/JUNO KWON