Die Überprüfung brachte gravierende Verstöße ans Licht. Das Gesamtgewicht des Sattelzuges betrug 90.740 Kilogramm, erlaubt gewesen wären nur 40.000. Damit lag eine Überladung von 126 Prozent vor. Auch die Abmessungen überschritten die gesetzlichen Grenzen deutlich. Der Anhänger war 45 Zentimeter zu breit, die Länge des Fahrzeugverbundes um 7,20 Meter zu lang.
Weiterfahrt untersagt
Da kein gültiger Bescheid vorhanden war, musste die Ladung auf einen genehmigten österreichischen Sondertransport umgeladen werden. Gegen Lenker und Zulassungsbesitzer wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt.
© Polizei Kärnten
