Villach

Pfle­ge­kraft bestiehlt quer­schnitt­ge­lähm­te Frau

Eine Pflegekraft hat in Villach ihre querschnittsgelähmte Arbeitgeberin und deren Mutter bestohlen. Die Frau hat Bargeld und Parfums mitgehen lassen – jetzt wird sie abgeschoben.

Pfle­ge­kraft bestiehlt quer­schnitt­ge­lähm­te Frau Gegen die 27-Jährige ist Schubhaft und ein Aufenthaltsverbot verhängt worden.

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Zutritt mit gestoh­le­nem Schlüs­sel

Die Frau hat eine quer­schnitt­ge­lähm­te Vil­la­che­rin betreut und sich mit einem wider­recht­lich erlang­ten Haus­tür­schlüs­sel Zutritt zum Haus der Mut­ter ihrer Arbeit­ge­be­rin ver­schafft. Dort hat sie Bar­geld in nied­ri­ger vier­stel­li­ger Höhe, wert­vol­le Mün­zen und meh­re­re Par­fums gestoh­len.

Beu­te in der Nach­bar­woh­nung ver­steckt

Nach dem Dieb­stahl ist sie zurück in die Woh­nung der Toch­ter gegan­gen, wo sie die Beu­te ver­steckt hat. Die 74-Jäh­ri­ge hat den Dieb­stahl bemerkt und die Poli­zei ver­stän­digt.

Poli­zei forscht Die­bin aus

Die Beam­ten haben die Pfle­ge­kraft im Zuge der Ermitt­lun­gen als Ver­däch­ti­ge iden­ti­fi­ziert. In der Woh­nung der Toch­ter wur­den Par­fums sicher­ge­stellt, das rest­li­che Die­bes­gut hat ein Bar­geld­spur­hund am Kör­per der Frau gefun­den.

Schub­haft und Auf­ent­halts­ver­bot

Nach ihrer Ein­ver­nah­me hat die Staats­an­walt­schaft die Anzei­ge auf frei­em Fuß ange­ord­net. Das Bun­des­amt für Frem­den­we­sen und Asyl hat gegen die 27-Jäh­ri­ge Schub­haft und ein Auf­ent­halts­ver­bot ver­hängt. Sie wird abge­scho­ben.

15.10.2025 09:00 - Update am: 15.10.2025 09:15
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Pfle­ge­kraft bestiehlt quer­schnitt­ge­lähm­te Frau Gegen die 27-Jährige ist Schubhaft und ein Aufenthaltsverbot verhängt worden.

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