St. Veit/Glan

Alt­stadt-Frei­flä­chen blei­ben von Denk­mal­schutz aus­ge­nom­men

Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan konnte im laufenden Verfahren zum Ensembleschutz der Altstadt einen wichtigen Erfolg erzielen: Das Bundesdenkmalamt hat bestätigt, dass die öffentlichen Freiflächen – darunter Plätze und Straßen – von der Unterschutzstellung ausgenommen werden.

Alt­stadt-Frei­flä­chen blei­ben von Denk­mal­schutz aus­ge­nom­men Die Altstadt von St. Veit an der Glan – das Bundesdenkmalamt bestätigt die Ausnahme der Freiflächen vom Ensembleschutz.

© Stadt St. Veit

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Bür­ger­meis­ter Mar­tin Kul­mer zeigt sich erfreut über die Ent­schei­dung: „Die his­to­ri­schen Gebäu­de der Alt­stadt ver­die­nen selbst­ver­ständ­lich hohen Schutz – nicht aber jene Gebäu­de und Frei­flä­chen, die in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten mehr­fach umge­stal­tet wur­den und kei­nen Denk­mal­cha­rak­ter auf­wei­sen. Dass das Bun­des­denk­mal­amt unse­rer recht­li­chen und fach­li­chen Argu­men­ta­ti­on gefolgt ist, bestä­tigt die sach­li­che Posi­ti­on der Stadt.“

Rechts­si­cher­heit für Bürger*innen

Zu den betrof­fe­nen Flä­chen zäh­len unter ande­rem der Haupt­platz, der Unte­re Platz, der Kirch­platz und der Her­zog-Bern­hard-Platz. Die­se Berei­che haben laut Gut­ach­ten auf­grund zahl­rei­cher Umbau­ten im 20. Jahr­hun­dert kei­ne geschicht­li­che, künst­le­ri­sche oder kul­tu­rel­le Bedeu­tung im Sin­ne des Denk­mal­schutz­ge­set­zes.

„Die­se Ent­schei­dung schafft Rechts­si­cher­heit für die Stadt und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Sie ermög­licht es uns, die Alt­stadt wei­ter­hin behut­sam, aber auch fle­xi­bel zu gestal­ten und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln“, so Kul­mer.

Unter­stüt­zung durch Exper­ti­se

Mit Unter­stüt­zung des St. Vei­ter Geschichts­exper­ten Andre­as Besold konn­te die Stadt zudem errei­chen, dass auch ein­zel­ne Gebäu­de aus dem Ensem­ble­schutz her­aus­ge­nom­men wer­den. „Es hat sich bestä­tigt, dass die Anfech­tung der Beschei­de berech­tigt und erfolg­ver­spre­chend ist; die Stadt­ge­mein­de steht den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern dabei bera­tend und unter­stüt­zend zur Sei­te“, erklärt Kul­mer abschlie­ßend.

16.10.2025 12:00
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Alt­stadt-Frei­flä­chen blei­ben von Denk­mal­schutz aus­ge­nom­men Die Altstadt von St. Veit an der Glan – das Bundesdenkmalamt bestätigt die Ausnahme der Freiflächen vom Ensembleschutz.

© Stadt St. Veit