Bürgermeister Martin Kulmer zeigt sich erfreut über die Entscheidung: „Die historischen Gebäude der Altstadt verdienen selbstverständlich hohen Schutz – nicht aber jene Gebäude und Freiflächen, die in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach umgestaltet wurden und keinen Denkmalcharakter aufweisen. Dass das Bundesdenkmalamt unserer rechtlichen und fachlichen Argumentation gefolgt ist, bestätigt die sachliche Position der Stadt.“
Rechtssicherheit für Bürger*innen
Zu den betroffenen Flächen zählen unter anderem der Hauptplatz, der Untere Platz, der Kirchplatz und der Herzog-Bernhard-Platz. Diese Bereiche haben laut Gutachten aufgrund zahlreicher Umbauten im 20. Jahrhundert keine geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.
„Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger. Sie ermöglicht es uns, die Altstadt weiterhin behutsam, aber auch flexibel zu gestalten und weiterzuentwickeln“, so Kulmer.
Unterstützung durch Expertise
Mit Unterstützung des St. Veiter Geschichtsexperten Andreas Besold konnte die Stadt zudem erreichen, dass auch einzelne Gebäude aus dem Ensembleschutz herausgenommen werden. „Es hat sich bestätigt, dass die Anfechtung der Bescheide berechtigt und erfolgversprechend ist; die Stadtgemeinde steht den Bürgerinnen und Bürgern dabei beratend und unterstützend zur Seite“, erklärt Kulmer abschließend.