WK-Forderung
Ministerrat beschließt Freibetrag
Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, soll steuerlich entlastet werden – und zwar künftig auch als Selbständiger. Der Ministerrat hat ein Paket beschlossen, das einen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr vorsieht und damit Arbeiten in der Pension attraktiver machen soll.
© Pexels
Beschluss im Ministerrat
Im Ministerrat ist ein Maßnahmenpaket beschlossen worden, das auf eine Forderung der Wirtschaftskammer zurückgeht und Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus steuerlich attraktiver machen soll. Vorgesehen ist ein jährlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro, der unabhängig davon gelten soll, ob jemand unselbständig oder selbständig weiterarbeitet.
Wer profitieren soll
Der Freibetrag soll dann greifen, wenn parallel zur Arbeit bereits eine Pension bezogen wird und 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung erreicht worden sind. Zusätzlich ist geplant, dass beim Zuverdienst in der Pension der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung entfällt – das soll laut Aussendung ebenfalls auch Selbständige betreffen.
Reaktion aus der WK
In der Wirtschaftskammer Kärnten ist der Beschluss positiv aufgenommen worden. EPU-Sprecherin Nicole Mayer hat betont, dass viele Ein-Personen-Unternehmen auch im Alter weiterarbeiten und dass die ausdrückliche Einbeziehung von Selbständigen mehr Fairness und Planungssicherheit bringen soll.
Inkrafttreten geplant
In Kraft treten soll das Ganze nicht sofort, sondern mit 1. Jänner 2027 – bis dahin sollen die Details in der Umsetzung noch geklärt werden.

