Pflege
Pflege ist jetzt Schwerarbeit – aber nicht jede*r profitiert
Schwerarbeit anerkannt – doch viele Pflegekräfte gehen weiterhin leer aus.
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KÄRNTEN. Seit 1. Jänner 2026 können Pflegekräfte unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 60 Jahren in Pension gehen. Was viele nicht wissen: Die neue Regelung betrifft nicht automatisch alle Beschäftigten im Pflegebereich.
Nur anerkannte Pflegeberufe erfasst
Die Arbeiterkammer stellt klar: „Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Versicherungszeiten und der Schichtdienst.“
Erfasst werden ausschließlich anerkannte Pflegeberufe – also Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und der gehobene Dienst. Nicht umfasst sind dagegen: Verwaltung, Küche, Reinigung, Technisches Personal.
Auch wenn diese Berufsgruppen ebenfalls unter hoher Belastung arbeiten, fallen sie nicht unter die neue Schwerarbeitsregelung.
Die Voraussetzungen im Detail
Um den vorzeitigen Pensionsantritt mit 60 zu nutzen, braucht es: 45 Versicherungsjahre. 120 Monate Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre, mindestens 12 Tage Schichtdienst pro Kalendermonat Gerade in mobilen Diensten erfüllen viele Beschäftigte die Schichtdienst-Vorgabe nicht – sie bleiben daher trotz belastender Tätigkeit außen vor. Goach übt Kritik: „Viele Pflegekräfte werden dadurch ausgeschlossen.“
Kein Automatismus – selbst aktiv werden!
Wichtig: Die Schwerarbeit wird nicht automatisch im Pensionskonto eingetragen.
Betroffene müssen selbst einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen und ihre Tätigkeit nachweisen.
Alte Ablehnungen? Jetzt neu einreichen!
Für viele könnte sich eine neue Chance ergeben:
Früher abgelehnte Anträge können neu bewertet werden, denn alte Ablehnungsgründe gelten seit 1.1.2026 nicht mehr. Gerald Prein, Sozialrechtsexperte der AK Kärnten:
„Wer unsicher ist oder einen negativen Bescheid beeinspruchen möchte, kann sich an uns wenden. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.“
Das Wichtigste auf einen Blick
Anspruch haben: Anerkannte Pflegeberufe (PA, PFA, gehobener Dienst), Voraussetzungen: 60 Jahre, 45 Versicherungsjahre, 120 Monate Schwerarbeit, 12 Schichtdienste pro Monat.Wichtig: Antrag bei der PVA nötig – keine automatische Erfassung. Neue Chance: Alte abgelehnte Anträge können erneut eingereicht werden