Ausgezeichnet
Landeswappen für Kärntner Rechtsanwaltskammer!
Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Rechtsanwaltskammer (RAK) seitens der Landesregierung das Recht zur Führung des Kärntner Landeswappens verliehen.
© LPD Kärnten/Wajand
Fachliche Qualität, Integrität und Mut – für diese Werte steht die Rechtsanwaltskammer für Kärnten seit mittlerweile 175 Jahren. Seit ihrer Gründung setzt sie sich für Recht, Freiheitsschutz und die Würde des Einzelnen ein. Dieses besondere Jubiläum wurde gemeinsam mit zahlreichen Juristen und Ehrengästen aus Wirtschaft und Politik gefeiert. Für das Land Kärnten nahmen Landeshauptmann Peter Kaiser, Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig, Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig an den Feierlichkeiten im Kärntner Landesarchiv teil.
Säule des demokratischen Rechtsstaats
„175 Jahre Rechtsanwaltskammer bedeuten 175 Jahre Einsatz für Gerechtigkeit, Fairness und jene Werte, die unsere liberale Demokratie tragen“, betonte Kaiser. Die RAK stehe für den Schutz der Würde und der Rechte des Einzelnen und sei eine unverzichtbare Säule des demokratischen Rechtsstaats. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher und politischer Spannungen werde sichtbar, wie fragil demokratische Strukturen sein können. Ein Blick auf Entwicklungen in europäischen Nachbarländern zeige, wie rasch die Gewaltenteilung unter Druck geraten könne, wenn Justiz und Politik vermischt würden, grundlegende Rechte relativiert oder Medienfreiheit eingeschränkt werde. Das Jubiläum sei daher nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern auch ein Auftrag für die Zukunft.
Qualität und Unabhängigkeit
Auch der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Armenak Utudjian, sowie Bernhard Fink, Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, unterstrichen die Bedeutung der Institution. Die Rechtsanwaltskammer garantiere Qualität, Unabhängigkeit und einen verlässlichen Ordnungsrahmen für die Berufsausübung. „Faire Interessenvertretung, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit sind zentrale Grundpfeiler der Advokatur und müssen nachhaltig geschützt werden“, betonte Utudjian. Rechtsstaatlichkeit erschließe sich oft erst im historischen Kontext – umso wichtiger sei es, ihre Prinzipien aktiv zu verteidigen.
Wissenswert
Die Konstituierung der Advokatenkammer zu Klagenfurt erfolgte am 6. Februar 1851 mit Franz Wegscheider als erstem Präsidenten. Heute wird die Rechtsanwaltskammer für Kärnten von allen in Kärnten eingetragenen Rechtsanwälten (derzeit 269) sowie Rechtsanwaltsanwärtern (derzeit 54) gebildet. Als Körperschaft öffentlichen Rechts organisiert sie ihre Aufgaben in der Plenarversammlung sowie durch ihren Ausschuss. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Darüber hinaus obliegen ihr die Wahrung der Ehre, des Ansehens, der Rechte und der Unabhängigkeit des Rechtsanwaltsstandes sowie die Überwachung der damit verbundenen Berufspflichten.
