Sicher durch den Herbst
Ab November gilt wieder Winterreifenpflicht
Für Autofahrer wird es langsam Zeit, an den Reifenwechsel zu denken: Ab 1. November gilt bei Schnee, Schneematsch oder Eis wieder die Winterreifenpflicht. Neben der richtigen Kennzeichnung müssen die Reifen auch ausreichend Profil haben.
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Wann Winterreifen wirklich Pflicht sind
Ab 1. November gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht. Das bedeutet aber nicht, dass Winterreifen ab diesem Tag immer vorgeschrieben sind. Die Pflicht gilt dann, wenn Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn liegen. In diesem Fall müssen an allen Rädern passende Winterreifen montiert sein.
Mit dem Wechsel sollte man trotzdem nicht unbedingt bis zum ersten Schnee warten. Auch Nässe, Nebel, rutschiges Laub und niedrige Temperaturen können die Straßen im Herbst bereits schwieriger machen. Laut UNIQA passieren viele Unfälle mit ungeeigneter Bereifung zwischen November und Anfang Dezember.
Darauf sollte man bei den Reifen achten
Als Winterreifen gelten Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S sowie Reifen mit Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Wichtig ist außerdem die Profiltiefe. Bei Radialreifen müssen mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen mindestens fünf Millimeter vorhanden sein. Erst dann gelten sie rechtlich als Winterreifen.
Hohe Strafen möglich
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne passende Reifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen. Je nach Verstoß und möglicher Gefährdung anderer können Strafen bis zu 10.000 Euro möglich sein. Auch nach einem Unfall kann die Bereifung eine Rolle spielen. Bei einer Kaskoversicherung kann geprüft werden, ob ungeeignete Reifen zum Unfall beigetragen haben.