Halloween in Kärnten
Diese Streiche können teuer werden
Zu Halloween warnt die Polizei vor Streichen, die schnell zur Straftat werden können. Vor allem Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Diebstähle und starke Ruhestörungen können Konsequenzen haben.
Polizei warnt vor Sachbeschädigungen
Am 31. Oktober ziehen wieder viele Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und fragen nach „Süßem oder Saurem“. Was als harmloser Streich gedacht ist, kann aber schnell Folgen haben, wenn dabei etwas beschädigt oder jemand bedroht wird.
Die Polizei weist deshalb darauf hin, dass etwa Eierwürfe gegen Hausfassaden oder Autos, beschädigte Briefkästen, umgeworfene Mülltonnen, eingeschlagene Fensterscheiben oder Diebstähle keine harmlosen Streiche mehr sind. Auch Lärmbelästigungen oder Drohungen gegenüber Bewohnern können Konsequenzen haben.
Mehr Polizei in der Halloween-Nacht
In den Ballungszentren wird die Polizei in der Halloween-Nacht mit mehr uniformierten und zivilen Kräften unterwegs sein. Bei Bedarf können auch zusätzliche Einheiten wie Diensthunde, Schnelle Interventionsgruppen oder Bereitschaftseinheiten eingesetzt werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte sollen laut Polizei vorher mit ihren Kindern besprechen, mit wem sie unterwegs sind, welche Wege sie nehmen und welche Streiche tabu sind. Auch bei Kindern unter 14 Jahren können entstandene Schäden zivilrechtliche Folgen haben.
Diese Streiche können strafbar sein:
- Eier gegen Hausfassaden oder Fahrzeuge werfen
- Hauswände oder Autos beschmieren oder beschädigen
- Steine gegen Fensterscheiben werfen
- Brennende Gegenstände in Briefkästen werfen
- Blumenbeete zerstören
- Mülltonnen umwerfen oder ausleeren
- Bewohner bedrohen
- Andere Kinder oder Jugendliche bestehlen
- Ruhestörung verursachen