Nach Konkurs

Sofort­hil­fe der Arbei­ter­kam­mer für „Energetica“-Mitarbeiter

„Energetica“, ein Photovoltaikmodul-Produzent aus Liebenfels, schlitterte in den Konkurs. Innerhalb weniger Tage leitete die Arbeiterkammer Kärnten die Soforthilfe für die 123 Mitarbeiter ein.

Sofort­hil­fe der Arbei­ter­kam­mer für „Energetica“-Mitarbeiter Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Der Pho­to­vol­ta­ik­mo­dul-Pro­du­zent „Ener­ge­ti­ca“ aus Lie­ben­fels muss­te die­se Woche Kon­kurs anmel­den. Davon sind 123 Mit­ar­bei­ter betrof­fen. Her­bert Dia­mant, Lei­ter des Insol­venz­schutz­ver­bands für Arbeit­neh­mer (ISA) in der Arbei­ter­kam­mer, fasst zusam­men: „Mit 23. Novem­ber 2021 wur­de der Kon­kurs eröff­net. Heu­te, am 26. Novem­ber, zahlt die Arbei­ter­kam­mer rund 2.600 Euro an Sofort­hil­fe pro Per­son aus. 90 Dienst­neh­mer haben bis dato einen Antrag gestellt, wei­te­re fol­gen noch.“

Der Insol­venz-Ent­gelt-Fonds

Dia­mant erklärt auch die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se: „Wir errech­nen bereits die aus­ste­hen­den Lohn- und Gehalts­an­sprü­che der Ener­ge­ti­ca-Mit­ar­bei­ter von Okto­ber bis ein­schließ­lich 22. Novem­ber und brin­gen die For­de­rungs­an­mel­dun­gen beim Insol­venz-Ent­gelt-Fonds ein.“ Mit ihrer Insol­venz-Sofort­hil­fe ent­schärft die Arbei­ter­kam­mer die finan­zi­el­le Situa­ti­on der Betrof­fe­nen. „Das Dar­le­hen ist als Unter­stüt­zung für Insol­ven­zop­fer vor­ge­se­hen, die oft mona­te­lang auf ihre aus­ste­hen­den Ansprü­che war­ten müs­sen und dabei wei­ter­hin mit allen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen belas­tet sind“, betont Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Zum kon­kre­ten Fall sagt Goach: „Kurz vor Weih­nach­ten, in die­ser ohne­hin schwie­ri­gen Zeit, ist der Kon­kurs von ‚Ener­ge­ti­ca‘ ein schwe­rer Schlag für die Betrof­fe­nen. Wir hel­fen rasch und unbü­ro­kra­tisch mit unse­rer Insol­venz-Sofort­hil­fe, ein gebühren‑, kos­ten- und zin­sen­lo­ses Dar­le­hen in der Höhe von bis zu 3.000 Euro. 90 Anträ­ge mit einem Gesamt­vo­lu­men von rund 230.000 Euro lie­gen uns bereits vor.“

 

Wis­sens­wert

Die Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten gewährt in Zusam­men­ar­beit mit dem Land Arbeit­neh­mern, die von einer Insol­venz ihres Arbeit­ge­bers betrof­fen sind, ein Dar­le­hen in der Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den For­de­run­gen gegen­über dem Insol­venz-Ent­gelt-Fonds (IEF) gegen­ge­rech­net. Der Insol­venz­schutz­ver­band für Arbeit­neh­mer in der Arbei­ter­kam­mer, kurz ISA, ist die kos­ten­lo­se Anlauf­stel­le für alle Fir­men­kon­kurs-Opfer und hat die Stel­lung eines bevor­rech­te­ten Gläu­bi­ger­schutz­ver­bands.

Der ISA errech­net im Kon­kurs­fall offe­ne Lohn- und Gehalts­an­sprü­che der Mit­ar­bei­ter und bringt die For­de­rung beim Insol­venz­ge­richt und beim IEF ein.

26.11.2021 09:06 - Update am: 26.11.2021 09:13
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Sofort­hil­fe der Arbei­ter­kam­mer für „Energetica“-Mitarbeiter Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

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