Wirtschaftskammer

„Cha­os bei Coro­na-Beschei­den kos­tet Betrie­be Unsum­men!“

Jürgen Mandl, Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, kritisiert: „Die verspätete Ausstellung von Absonderungsbescheiden durch die überlasteten Bezirksbehörden führt zu Mehrkosten in Millionenhöhe.“

Wirtschaftskammer Kärnten Laut Präsident Jürgen Mandl häufen sich die Beschwerden von Unternehmen im Servicezentrum der Wirtschaftskammer Kärnten.

© WKK/Helge Bauer

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Unter­neh­men kla­gen über hohe Mehr­kos­ten, teilt die Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten heu­te in einer Aus­sendung im Namen von Prä­si­den­ten Jür­gen Man­dl mit. Er bezieht sich auf Beschwer­den von Unter­neh­men, die sich im Ser­vice­zen­trum der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten häu­fen. Kon­kret: Die­se Mehr­kos­ten ent­ste­hen, weil Beschei­de von Behör­den für abge­son­der­te Mit­ar­bei­ter ver­spä­tet ein­tref­fen. Nur mit einem behörd­li­chen Bescheid kön­nen Fir­men den Kos­ten­er­satz nach dem Epi­de­mie­ge­setz gel­tend machen. Kommt der Bescheid gar nicht, ver­spä­tet oder ist mit fal­schen Daten ver­se­hen, beginnt ein manch­mal mona­te­lan­ger Spieß­ru­ten­lauf. „Das beein­träch­tigt betrieb­li­che Abläu­fe mas­siv und erschwert die Rück­erstat­tung der Lohn­kos­ten, wor­auf die Betrie­be nach dem Epi­de­mie­ge­setz Anspruch haben“, kri­ti­siert Man­dl.

Offe­ne For­de­run­gen

Laut Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten gehen die offe­nen For­de­run­gen der Arbeit­ge­ber mitt­ler­wei­le in die Mil­lio­nen. Wie Unter­neh­mer der Wirt­schaftskammer berich­ten, wür­den oft­mals sogar posi­tiv Getes­te­te gar kei­nen Bescheid mehr erhal­ten, in vie­len Fäl­len wür­den sie erst ab dem Kon­takt mit der Behör­de und nicht ab dem Beginn der Selbst­iso­la­ti­on oder dem Erhalt des posi­ti­ven PCR-Tests Gül­tig­keit erlan­gen. Die wei­te­ren Kri­tik­punk­te: Nach Mel­dung bei der Gesund­heits-Hot­line (1450) erfolgt mit­un­ter über­haupt kei­ne Kon­takt­auf­nah­me mehr, über wei­te Stre­cken ist die Hot­line gar nicht mehr erreich­bar. Ver­dachts­fäl­le bekom­men oft kei­ne Ein­la­dung zu einem PCR-Test oder manch­mal so spät, dass die Per­so­nen schon wie­der Covid-nega­tiv sind. „Wir reden hier nicht von Almo­sen der öffent­li­chen Hand, son­dern von einem Rechts­an­spruch. Wir erwar­ten hier umge­hend Nach­bes­se­run­gen“, stellt Man­dl klar.

Auch rück­wir­kend Bescheid aus­stel­len

Die Wirt­schafts­kam­mer for­dert daher, dass in allen Fäl­len – auch rück­wir­kend – Beschei­de aus­zu­stel­len sind, die den gesam­ten Zeit­raum der Abson­de­rung abde­cken, also ab Beginn des Coro­na-Ver­dachts. Denn ab die­sem Zeit­punkt steht der Mit­ar­bei­ter dem Betrieb nicht mehr zur Ver­fü­gung, die Löh­ne wer­den aber fort­ge­zahlt. Nach tele­fo­ni­scher Abson­de­rung ist laut Epi­de­mie­ge­setz ein Bescheid inner­halb von 48 Stun­den aus­zu­stel­len, andern­falls ende die Abson­de­rung auto­ma­tisch.

Lohn­er­satz nach dem Epi­de­mie­ge­setz

Die zustän­di­ge Behör­de soll zumin­dest mit einer Amts­be­stä­ti­gung die Beur­kun­dung des Inhalts und die Ver­kün­di­gung des tele­fo­ni­schen Bescheids bestä­ti­gen, for­dert Man­dl. „Unser Tipp: Im Fall einer posi­ti­ven Selbst­tes­tung soll­te der Betrof­fe­ne per E‑Mail die für den Wohn­sitz des Dienst­neh­mers zustän­di­ge Bezirks­haupt­mann­schaft ver­stän­di­gen. Somit hat man einen Nach­weis über die Kon­takt­auf­nah­me mit der Behör­de. Unse­res Erach­tens kann der Arbeit­ge­ber dann einen Lohn­er­satz für die­sen Zeit­raum nach dem Epi­de­mie­ge­setz gel­tend machen“, erläu­tert Man­dl.

03.12.2021 17:20
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Wirtschaftskammer Kärnten Laut Präsident Jürgen Mandl häufen sich die Beschwerden von Unternehmen im Servicezentrum der Wirtschaftskammer Kärnten.

© WKK/Helge Bauer