AK Kärnten
Bis zu 3.000 Euro für von Insolvenz betroffene Mitarbeiter
Der Vorstand der Arbeiterkammer Kärnten beschloss heute, die erhöhte Insolvenz-Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro beizubehalten.
Der Vorstand der Arbeiterkammer Kärnten beschloss in seiner heutigen Sitzung, die Insolvenz-Soforthilfe – mit dem erhöhten Betrag von 3.000 Euro – für das Jahr 2022 beizubehalten. „Das zinsen- und gebührenfreie Darlehen wurde im Zuge der Corona-Krise von 2.000 auf 3.000 Euro aufgestockt. Diese Überbrückungshilfe für die von einer Firmeninsolvenz betroffenen Arbeitnehmer wird innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt, um beispielsweise Miete, Strom oder Kreditrate begleichen zu können“, erklärt Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach.
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer
Die Arbeiterkammer gewährt in Zusammenarbeit mit dem Land Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, somit ein Darlehen in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den Forderungen gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gegengerechnet. Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA) in der Arbeiterkammer ist die kostenlose Anlaufstelle für alle Firmenkonkurs-Opfer und hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbands. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderung beim Insolvenzgericht und beim IEF ein.
Pandemie erhöht Insolvenz-Gefahr
„Wir unterstützen Insolvenzopfer mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, jedoch ist durch die anhaltende Corona-Pandemie und dem Auslaufen der Stundungen der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben weiter mit einer erhöhten Firmeninsolvenz-Gefahr zu rechnen“, ist Goach besorgt.
Wissenswert
Die Insolvenz-Soforthilfe der Arbeiterkammer, eingeführt im November 2017, wurde im Jahr 2021 149 Antragstellern in Höhe von insgesamt 343.300 Euro zur Verfügung gestellt.
