Corona-Test

„Wohn­zim­mer-Test“ nur als Nach­weis bei 3G

Weil es aktuell viele Fragen gibt: Selbsttests unterstützen PCR-Teststrategie bei 3G-Regeln, 2G bleibt wie bisher aufrecht, stellt das Land Kärnten klar.

Corona-Test Der Selbsttest ist kein Eintrittstest, als der er ursprünglich gegolten hat, stellt der Landespressedienst in einer Aussendung klar.

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Anti­gen-Selbst­tests wer­den zur Unter­stüt­zung der PCR-Test­stra­te­gie ein­ge­führt und kön­nen bei 3G ange­wandt wer­den. Die­se Wie­der­ein­füh­rung wirft jedoch Fra­gen auf und ver­un­si­chert der­zeit die Bevöl­ke­rung. Der Selbst­test ist kein Ein­trittstest, als der er ursprüng­lich gegol­ten hat, stellt der Lan­des­pres­se­dienst in einer Aus­sendung klar. „Er ersetzt 2G nicht, son­dern ist als Sicher­heits­netz zu sehen, falls PCR-Test­ka­pa­zi­tä­ten auf Grund der stei­gen­den Omi­kron-Fäl­le nicht mehr aus­rei­chen“, kon­kre­ti­siert Gerd Kurath, Lei­ter des Lan­des­pres­se­diens­tes.

Nicht für Gas­tro­no­mie oder Kino gül­tig

Das heißt: Der wie­der­ein­ge­führ­te Selbst­test ist kein Ein­tritt in die Gas­tro­no­mie oder ins Kino. Es gilt nach wie vor 2G. Der Selbst­test ist bei­spiels­wei­se eine Unter­stüt­zung bei 3G am Arbeits­platz, falls PCR-Test­ergeb­nis­se zu spät über­mit­telt wer­den. Er kann auch bei 2G+ ange­wandt wer­den, es ist jedoch nach­zu­wei­sen, dass das PCR-Test­ergeb­nis unver­schul­det zu spät über­mit­telt wor­den ist. Man kann dann mit einem Selbst­test auch einen Besuch in einem Alten­heim, wo 2G+ gilt, vor­neh­men. Auf der Platt­form für Gur­gel­tests bei­spiels­wei­se ist auf Minu­ten genau nach­voll­zieh­bar, wann ein Test gemacht wur­de und wann ein Ergeb­nis über­mit­telt wur­de.

Zusätz­li­ches Test­ser­vice zum PCR-Test

Kurath appel­liert an die Bevöl­ke­rung: „Es ist nicht not­wen­dig, die Apo­the­ken zu stür­men, die Selbst­tests kom­men nur für die Ein­hal­tung der 3G-Regel in Fra­ge, als zusätz­li­ches Test­ser­vice zum PCR-Test. Der Selbst­test muss über ein behörd­li­ches Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­tem lau­fen!“ Das Bun­des­land Kärn­ten wird des­halb die Test­platt­form selbsttest.ktn.gv.at wie­der frei­schal­ten. Sämt­li­che Test­stra­ßen des Lan­des, der Gemein­den und in den Städ­ten blei­ben auf­recht, dazu tes­ten wei­ter­hin Apo­the­ken und Ärz­te. Außer­dem gilt nach wie vor der PCR-Gur­gel­test.

 

21.01.2022 14:00
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Corona-Test Der Selbsttest ist kein Eintrittstest, als der er ursprünglich gegolten hat, stellt der Landespressedienst in einer Aussendung klar.

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