Politik
Spekulationen auf der Schleppe-Alm einen Riegel vorschieben
Landesrat Daniel Fellner spricht sich deutlich gegen eine Verbauung des Naherholungsgebiets in der Landeshauptstadt aus. Auch Stadträtin Corinna Smrecnik stellt klar: „Es besteht hier keine Baulandwidmung.“
© StadtKommunikation/Eggenberger
Nach einem Dornröschen-Schlaf rückt die Klagenfurter Schleppe-Alm wieder in den Mittelpunkt diverser Begehrlichkeiten. Zuletzt wurde ein „Skigebiet mit Wohnbau“ kolportiert. Landesrat und Raumordnungsreferent Daniel Fellner (SPÖ) bezieht dazu klar Stellung und spricht sich gegen eine Verbauung aus: „Eine Verbauung der Schleppe-Alm durch Wohnbau ist weder wünschenswert noch zielführend, weil die gesamte Region als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist und der Naherholung und Freizeitnutzung der Klagenfurter dient.“ Jede Umwidmung in dieser Region muss den Zielen und Grundsätzen des neuen Raumordnungsgesetzes, das mit Jahresbeginn 2022 in Kraft trat, standhalten.
Natürliche Ressourcen sichern
Nach dem neuen Raumordnungsgesetz sind insbesondere Gebiete mit ökologischen Funktionen und natürlichen Ressourcen zu sichern. Bereits das Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt sieht diesbezüglich konkrete Schwerpunkt-Setzungen für die Schleppe-Alm vor, wie etwa die Schaffung eines Freiraumverbundsystems, die Erhaltung des dortigen Wildkorridors, die Sicherung des Naherholungsgebiets und die besondere Berücksichtigung des Landschafts- und Naturschutzes.
Phantasien von Investoren
„Wir können Fehler, die in der Vergangenheit passiert sind, nicht wieder gut machen. Aber wir können mit den Mitteln, die uns das neue Raumordnungsgesetz zur Verfügung stellt, Verhüttelungs-Phantasien von Investoren an besonders begehrten und deswegen gewinnbringenden Plätzen einen Riegel vorschieben. Das ist im Sinne der Erhaltung der Schönheit und der Natur unseres Landes sowie der nachkommenden Generationen das Gebot der Stunde“, stellt Fellner klar.
Sport‑, Freizeit- und Naherholungsgebiet
Dem pflichtet Stadträtin Corinna Smrecnik, Stadt- und Raumplanungsreferentin der Landeshauptstadt Klagenfurt bei: „Das besagte Areal ist Landschaftsschutzgebiet. Es als solches zu erhalten, ist oberste Prämisse. Es besteht hier keine Baulandwidmung und diese wird es von der Stadt Klagenfurt auch nicht geben.“ Sehr wohl soll das Areal weiterhin als Sport‑, Freizeit- und Naherholungsgebiet nutzbar sein. „Eine sanfte Bespielung zum Wohle der Bevölkerung ist vorstellbar und wünschenswert“, ergänzt Stadtrat und Sportreferent Franz Petritz.
„Im Bereich des Skilifts auf der Schleppe-Alm gibt es eine Grünland- und Sport-Widmung. Das gilt es aufrecht zu halten und den Menschen die Gegend zur Erholung und für Freizeit- und Sportmöglichkeiten zu erhalten“, betonten Smrecnik und Petritz.
Reaktion FPÖ Klagenfurt
Die FPÖ Klagenfurt wertet die Stellungnahme von Landesrat Fellner als Absage für eine Entwicklung der Schleppe-Alm. „Das können wir so nicht hinnehmen“, teilt Andreas Skorianz, Klubobmann der Freiheitlichen im Gemeinderat, in einer Aussendung mit. Konkret fragt er: „Wo waren die Landes-Aufpasser bei der wilden Verbauung der Schleppekurve? Wo waren die Landschaftsschützer bei der Trockenlegung des Schleppe-Teiches? Eine schonende sinnvolle Weiterentwicklung muss in diesem Bereich möglich sein. Eine vernünftige Nutzung der Schleppe-Alm steht nicht im Widerspruch zum Naherholungsgebiet.“


