Beschluss in Landesregierung
Regelung für Bejagung von Auer- und Birkhahn
Die Kärntner Landesregierung fasste heute einen Beschluss im Sinne nachhaltiger Jagd: Die Bejagung von Auer- und Birkhahn ist nun so geregelt, dass Bestände langfristig erhalten bleiben.
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Auer- und Birkhahn, die zu den sogenannten Raufußhühnern zählen, werden in Kärnten seit Jahrzehnten in eingeschränkt bejagt, ohne dabei den Bestand zu gefährden. Dies regelte bisher die Jagdbehörde mit Bescheiden, die jährlich neu zu genehmigen waren.
Rechtliche Basis
„Ab sofort wird die Bejagung auf eine längerfristige und rechtlich solide Basis gestellt“, kündigt Landesrat und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) an. Nach einer Begutachtung beschloss die Landesregierung eine dementsprechende Verordnung in ihrer heutigen Sitzung.
Bejagung während der Frühjahrsbalz
Diese Verordnung besagt: Die Bejagung männlicher Exemplare von Auer- und Birkwild ist von 10. bis 31. Mai, dem Zeitpunkt der Frühjahrsbalz, erlaubt. Das freigegebene Kontingent beträgt beim Auerhahn für ganz Kärnten 139 Stück pro Jahr, beim Birkhahn 275 Stück pro Jahr. Damit die Population weiterhin gewährleistet ist, hat die Kärntner Jägerschaft gemäßt der Verordnung regelmäßig ein Monitoring des Bestands durchzuführen und auch die Lebensräume der Raufußhühner zu erhalten.
Gesunde Population
„Wir folgen damit in Kärnten dem Grundsatz einer Jagd, die natürliche Ressourcen nützt und schützt. Denn eine nachhaltige Jagd sorgt nachweislich für gesunde Tierbestände“, erläutert Gruber. So sind in Ländern, in denen die Bejagung des Auerhahns gänzlich eingestellt wurde, die Bestände fast verschwunden, wie etwa in Slowenien und Südtirol. „Wir hingegen haben seit Jahren stabile und vor allem genetisch diverse Bestände, was auf eine gesunde Population hinweist“, betont der Landesrat.
