Land Kärnten
Neue Sonderförderung für berufsbedingte Fahrtkosten
Für jene Kärntner, die beim Pendeln zur Arbeit auf den Individualverkehr angewiesen sind, erhöht das Land Kärnten die Auszahlungsbeträge um 50 Prozent. Weitere Maßnahmen gegen die Teuerungswelle im Überblick!
© Büro LHStv. Schaunig
Die Teuerungswelle und die hohe Inflationsrate machen den Kärntnern schwer zu schaffen. Auf den „Kärnten-Bonus“ („KLiCK Kärnten“ berichtete) folgt nun eine weitere Unterstützung zur Entlastung der in Kärnten lebenden Bevölkerung. Gestern präsentierten Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig, Landesrätin Sara Schaar und Landesrat Sebastian Schuschnig die „Sonderförderung für berufsbedingte Fahrtkosten 2022“.
Arbeitnehmerförderung des Landes
Wer den Fahrtkosten-Zuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten beantragen kann, darf sich, je nach Verkehrsmittel, entweder über eine frühere Auszahlung oder eine Erhöhung der Fördersumme freuen. Für jene Personen, die beim Pendeln zur Arbeit auf den Individualverkehr angewiesen sind, werden die Auszahlungsbeträge um 50 Prozent angehoben. Wer also bisher 550 Euro Förderung erhielt, bekommt nun 825 Euro. „Für die Anpassung der Förderhöhe haben wir die Sonderförderung mit zusätzlichen 750.000 Euro dotiert. Aber es werden nicht nur jene Berufspendler, die mit dem Auto fahren müssen, unterstützt. Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, können heuer bereits ab 1. Mai ihren Antrag auf Fahrtkosten-Förderung stellen, anstatt, wie bisher üblich, im Folgejahr. Sie erhalten somit Monate früher bis zu hundert Prozent der Ticketkosten rückerstattet und spüren die Entlastung umgehend“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Arbeitsmarkt-Referentin Schaunig.
Das „Kärnten-Ticket“
Landesrat und Verkehrsreferent Schuschnig fügt hinzu: „Mit dieser Sonderförderung entlasten wir all jene, die täglich Leistung bringen und zur Arbeit pendeln. Zusätzlich leisten wir einen Beitrag, um auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Viele erhalten die Gesamtkosten des Jahrestickets wieder zurück und können alle Verbindungen auch in der Freizeit völlig kostenfrei nutzen.“ Bereits mit der Einführung des „Kärnten-Tickets“ mit Jahresbeginn wurden Kärntens Pendler, so Schuschnig, deutlich entlastet: „Niemand zahlt mehr als 550 Euro für ein ganzes Jahr und kann das gesamte Bus- und Bahnangebot im Land nutzen.“ Insgesamt investieren das Land und der Bund jährlich fast zehn Millionen Euro in dieses neue Kärntner Netzticket. Diese Tarifreform zeigt bereits Wirkung: Insgesamt wurden bisher rund 2.735 regionale Netzkarten verkauft, zusätzlich nutzen fast 3.800 Kärntner ein österreichweites Klimaticket. „Damit wurden die Zahl der Jahreskarten-Nutzer mit einem Schlag versechsfacht“, sagt Schuschnig.
Auch das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr wird weiter ausgeweitet und zudem die Taktung verdichtet.
CO2-Emissionen reduzieren
„Der Verkehr ist in Kärnten mit 48 Prozent der größte Verursacher von Treibhausgas-Emissionen. Deshalb unterstützen wir mit unserem Impulsbudget unsere Gemeinden im Ausbau des öffentlichen Verkehrs, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. In den Städten liegt dabei der größte Hebel, aber auch der ländliche Raum muss mit angeschlossen werden“, betont Landesrätin und Klimaschutzreferentin Schaar. Damit so viele Menschen wie möglich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, schafft das Land Kärnten Anreize, etwa mit dem „Kärnten-Ticket“ und jetzt mit der vorzeitigen Auszahlung der Fahrtkosten-Förderung.
Wissenswert
Die Fahrtkosten-Förderung: Einen Antrag auf den Kärntner Fahrtkosten-Zuschuss können Berufspendler mit Hauptwohnsitz in Kärnten stellen. Die Höhe des Zuschusses aus der Arbeitnehmerförderung des Landes hängt vom Einkommen, dem genutzten Verkehrsmittel sowie der Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort ab und kann bis zu hundert Prozent der tatsächlichen Kosten betragen. Alle Informationen zur Sonderförderung und zum Fahrtkosten-Zuschuss allgemein sind online (www.arbeitnehmerfoerderung.at) zu finden oder per Mail (anf@akktn.at) in Erfahrung zu bringen.

