Gestern

Film­rei­fe Ver­fol­gungs­jagd auf der Möll­tal Stra­ße

Ein 18-jähriger alkoholisierter Probeführerschein-Besitzer raste der Polizei gestern Abend mit an die 200 km/h davon.

Polizei Die Polizei nahm dem 18-jährigen Probeführerschein-Besitzer schließlich zu Hause den Führerschein ab.

© Red/KK

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Ges­tern wur­de eine Poli­zei­strei­fe gegen 20.45 Uhr auf der Möll­tal Stra­ße (B 106) auf Höhe von Rap­pers­dorf (Gemein­de Mühl­dorf) auf einen schwar­zen Audi mit Spit­ta­ler Kenn­zei­chen auf­merk­sam, der mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit in Rich­tung Ober­vel­lach unter­wegs war. Die Strei­fe nahm die Ver­fol­gung auf. Im Orts­ge­biet von Mühl­dorf fuhr der PKW mit stark über­höh­ter Geschwin­dig­keit (über 100 km/h), wor­auf ihn die Poli­zis­ten aus den Augen ver­lo­ren.

Stra­ßen­sper­re miss­ach­tet

Eini­ge Minu­ten spä­ter erblick­ten sie den PKW erneut, die­ses Mal jedoch ohne Kenn­zei­chen. Erneut wur­de die Nach­fahrt mit ein­ge­schal­te­nem Blau­licht und Fol­ge­ton­horn auf­ge­nom­men. Der Len­ker war aber­mals mit stark über­höh­ter Geschwin­dig­keit (Frei­land bis zu 180 km/h, Orts­ge­biet bis zu 100 km/h) unter­wegs. Bei einer Bau­stel­len­am­pel, die auf Rot gestellt war, muss­te der Fahr­zeug­len­ker anhal­ten. Die bei­den Poli­zei­be­am­ten bega­ben sich zum Fahr­zeug und for­der­ten den Len­ker auf aus­zu­stei­gen. Als die Ampel jedoch auf Grün umschal­te­te, setz­te die­ser sei­ne Fahrt fort. Im Zuge der wei­te­ren Nach­fahrt kam es zu zwei wei­te­ren Anhal­te­ver­su­chen, unter ande­rem mit einer Stra­ßen­sper­re durch ein quer­ge­stell­tes Blau­licht­fahr­zeug einer wei­te­ren Strei­fe. Der Len­ker fuhr erneut mit erheb­li­chen Geschwin­dig­keits­über­tre­tun­gen mit teil­wei­se an die 200 km/h davon.

Füh­rer­schein abge­nom­men

Die Poli­zei­strei­fe such­te schließ­lich die Zulas­sungs­adres­se des PKW auf, wo der Fah­rer gegen 22 Uhr ange­trof­fen wer­den konn­te. Der 18-jäh­ri­ge Pro­be­füh­rer­schein-Besit­zer zeig­te sich gestän­dig. Außer­dem wur­de ein Alko­hol-Test durch­ge­führt, der eine star­ke Alko­ho­li­sie­rung ergab. Auch der 20-jäh­ri­ge Bei­fah­rer war stark alko­ho­li­siert. Dem 18-Jähri­gen wur­de der Füh­rer­schein abge­nom­men. Er wird wegen zahl­rei­cher Delik­te nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ange­zeigt. Im Zuge der Ermitt­lun­gen wird auch eine straf­recht­li­che Rele­vanz geprüft.

24.05.2022 07:12 - Update am: 24.05.2022 07:16
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Polizei Die Polizei nahm dem 18-jährigen Probeführerschein-Besitzer schließlich zu Hause den Führerschein ab.

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