Im Überblick
Welche Regeln gelten ab morgen in den Kärntner Bädern?
Ab morgigen Mittwoch haben auch Strand- und Freibäder wieder geöffnet. Welche Corona-Regeln schreiben die einzelnen Betreiber vor? „KLiCK Kärnten“ gibt exemplarisch einen Überblick über das Stadionbad Wolfsberg und die Villacher Strandbäder.
© Stadtwerke Wolfsberg
Anzeige
Die Maßnahmen im Stadionbad Wolfsberg beruhen auf der Empfehlung des Gesundheitsministeriums, teilen die Wolfsberger Stadtwerke als Betreiber in einer Aussendung mit.
- Beim Betreten des Bades ist ein Nachweis über die geringe epidemiologische Gefährdung (geimpft, getestet oder genesen) zu erbringen. Kontrolliert wird dies durch das Kassenpersonal und die im Bad anwesende Security. Eine Registrierung ist nicht notwendig.
- Geimpft: ab 22 Tage nach Erstimpfung
- Getestet (Gültigkeit): Selbsttest (24 Stunden), Antigentest (48 Stunden), PCR-Test (72 Stunden) oder Antikörpertest (3 Monate)
- Genesen: bis 6 Monate nach Krankheit
- Zur gleichen Zeit dürfen maximal 1.600 Personen ins Stadionbad. Das entspricht zehn Quadratmetern pro Person. In den Schwimmbecken gilt je Person die Mindestfläche von sechs Quadratmetern. Wie im Vorjahr gibt es im Eingangsbereich und online die Information über die aktuelle Gästezahl. Im Beckenbereich signalisiert ein Ampelsystem, ob zusätzliche Badende erlaubt sind.
- Im gesamten Bad muss zwischen Personen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden (gilt nicht für Personen aus dem gleichen Haushalt).
- Im Zutritts- und Kassenbereich sowie in allen Innenräumen gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Schutzmasken, ebenso in allen Innenbereichen (Kabinen und WC-Anlagen).
- Sammelduschen dürfen nur einzeln oder mit im gleichen Haushalt lebenden Personen benutzt werden.
- Desinfektionsspender sind ausreichend vorhanden.
Anzeige

Die zuständigen Referenten Vizebürgermeisterin Irene Hochstetter-Lackner und Stadtrat Harald Sobe machen auf die Sicherheitsauflagen in den Villacher Strandbädern aufmerksam.
© Karin WernigIn den Villacher Strandbädern am Ossiacher See, Faaker See, Silbersee und Vassacher See gelten folgende Regelungen.
- Einzuhalten ist ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zu nicht haushaltsangehörigen Personen.
- Regelmäßige Desinfektion der Hände (Spender sind vorhanden)
- Husten oder Niesen in die Armbeuge bzw. in ein Papiertaschentuch, nicht ins Gesicht greifen.
- Zwei-Meter-Abstand auch in Umkleiden und Duschen
- Auf dem Liegeplatz muss keine Maske getragen werden.
- Freihalten aller Zu- und Abgänge, der Wegstrecken an den Stegen sowie der Einstiegsstellen ins Wasser, Stege werden auf Einhaltung der erlaubten Personenanzahl und den Zwei-Meter-Abstand kontrolliert.
- Liegewiesen werden durch Pächter und Personal in den Bädern Drobollach, Egg, St. Andrä und im Tschebull-Bad auf Einhaltung der maximalen Besucher-Anzahlen kontrolliert.
- Können Mindestabstände auf Grund der Besucher-Anzahl nicht mehr eingehalten werden, werden die Zutritte limitiert.
- Die Verhaltensregeln gelten auch in den Bädern Silbersee und Vassacher See. Weil es sich hier um freie Seezugänge handelt, appelliert die Stadt Villach an die die Eigenverantwortung und aktive Mitarbeit der Gäste.
- Beim Eintritt in das Strandbad Egg benötigt man einen Nachweis, geimpft, genesen oder getestet zu sein.
18.05.2021 18:30
Anzeige
