Im Überblick

Wel­che Regeln gel­ten ab mor­gen in den Kärnt­ner Bädern?

Ab morgigen Mittwoch haben auch Strand- und Freibäder wieder geöffnet. Welche Corona-Regeln schreiben die einzelnen Betreiber vor? „KLiCK Kärnten“ gibt exemplarisch einen Überblick über das Stadionbad Wolfsberg und die Villacher Strandbäder.

Wel­che Regeln gel­ten ab mor­gen in den Kärnt­ner Bädern? Unter Einhaltung aller Regeln sollen ab morgen im Stadionbad in Wolfsberg maximales Bade- und Freizeit-Vergnügen möglich sein.

© Stadtwerke Wolfsberg

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Die Maß­nah­men im Sta­di­on­bad Wolfs­berg beru­hen auf der Emp­feh­lung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, tei­len die Wolfs­ber­ger Stadt­wer­ke als Betrei­ber in einer Aus­sendung mit.

  • Beim Betre­ten des Bades ist ein Nach­weis über die gerin­ge epi­de­mio­lo­gi­sche Gefährdung (geimpft, getes­tet oder gene­sen) zu erbrin­gen. Kon­trol­liert wird dies durch das Kas­sen­per­so­nal und die im Bad anwe­sen­de Secu­ri­ty. Eine Regis­trie­rung ist nicht not­wen­dig.
  • Geimpft: ab 22 Tage nach Erst­imp­fung
  • Getes­tet (Gül­tig­keit): Selbst­test (24 Stun­den), Anti­gen­test (48 Stun­den), PCR-Test (72 Stun­den) oder Anti­kör­per­test (3 Mona­te)
  • Gene­sen: bis 6 Mona­te nach Krank­heit
  • Zur glei­chen Zeit dür­fen maxi­mal 1.600 Per­so­nen ins Sta­di­on­bad. Das ent­spricht zehn Qua­drat­me­tern pro Per­son. In den Schwimm­be­cken gilt je Per­son die Mindestfläche von sechs Qua­drat­me­tern. Wie im Vor­jahr gibt es im Ein­gangs­be­reich und online die Infor­ma­ti­on über die aktu­el­le Gästezahl. Im Becken­be­reich signa­li­siert ein Ampel­sys­tem, ob zusätzliche Baden­de erlaubt sind.
  • Im gesam­ten Bad muss zwi­schen Per­so­nen ein Min­dest­ab­stand von zwei Metern ein­ge­hal­ten wer­den (gilt nicht für Per­so­nen aus dem glei­chen Haus­halt).
  • Im Zutritts- und Kas­sen­be­reich sowie in allen Innenräumen gilt die Pflicht zum Tra­gen von FFP2-Schutz­mas­ken, eben­so in allen Innen­be­rei­chen (Kabi­nen und WC-Anla­gen).
  • Sam­mel­du­schen dürfen nur ein­zeln oder mit im glei­chen Haus­halt leben­den Per­so­nen benutzt wer­den.
  • Des­in­fek­ti­ons­spen­der sind aus­rei­chend vor­han­den.
Anzei­ge
Die zustän­di­gen Refe­ren­ten Vize­bür­ger­meis­te­rin Ire­ne Hoch­stet­ter-Lack­ner und Stadt­rat Harald Sobe machen auf die Sicher­heits­auf­la­gen in den Vil­la­cher Strand­bä­dern auf­merk­sam.
© Karin Wer­nig

In den Vil­la­cher Strand­bä­dern am Ossia­cher See, Faa­ker See, Sil­ber­see und Vas­sa­cher See gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen.

  • Ein­zu­hal­ten ist ein Sicher­heits­ab­stand von min­des­tens zwei Metern zu nicht haushaltsangehörigen Per­so­nen.
  • Regelmäßige Des­in­fek­ti­on der Hände (Spen­der sind vor­han­den)
  • Hus­ten oder Nie­sen in die Arm­beu­ge bzw. in ein Papier­ta­schen­tuch, nicht ins Gesicht grei­fen.
  • Zwei-Meter-Abstand auch in Umklei­den und Duschen
  • Auf dem Lie­ge­platz muss kei­ne Mas­ke getra­gen wer­den.
  • Frei­hal­ten aller Zu- und Abgänge, der Weg­stre­cken an den Ste­gen sowie der Ein­stiegs­stel­len ins Was­ser, Ste­ge wer­den auf Ein­hal­tung der erlaub­ten Per­so­nen­an­zahl und den Zwei-Meter-Abstand kon­trol­liert.
  • Lie­ge­wie­sen wer­den durch Pächter und Per­so­nal in den Bädern Dro­bol­l­ach, Egg, St. Andrä und im Tsche­bull-Bad auf Ein­hal­tung der maxi­ma­len Besu­cher-Anzah­len kon­trol­liert.
  • Können Mindestabstände auf Grund der Besu­cher-Anzahl nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den, wer­den die Zutrit­te limi­tiert.
  • Die Ver­hal­tens­re­geln gel­ten auch in den Bädern Sil­ber­see und Vas­sa­cher See. Weil es sich hier um freie Seezugänge han­delt, appel­liert die Stadt Vil­lach an die die Eigen­ver­ant­wor­tung und akti­ve Mit­ar­beit der Gäste.
  • Beim Ein­tritt in das Strand­bad Egg benötigt man einen Nach­weis, geimpft, gene­sen oder getes­tet zu sein.
18.05.2021 18:30
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Wel­che Regeln gel­ten ab mor­gen in den Kärnt­ner Bädern? Unter Einhaltung aller Regeln sollen ab morgen im Stadionbad in Wolfsberg maximales Bade- und Freizeit-Vergnügen möglich sein.

© Stadtwerke Wolfsberg