Hitzewelle in Kärnten

Gewerk­schaft appel­liert an Bau­fir­men, hit­ze­frei zu geben

Das Risiko von Arbeitsunfällen bei Hitze steigt an. Ab 32,5 Grad kann am Bau hitzefrei gewährt werden. Die Gewerkschaft in Kärnten ruft Unternehmen auf, das zum Schutz der Arbeiter in Anspruch zu nehmen.

Gewerk­schaft appel­liert an Bau­fir­men, hit­ze­frei zu geben Ab 32,5 Grad kann am Bau hitzefrei gewährt werden.

© Pixabay/René Bittner

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„Arbei­ten in der Hit­ze ist sehr gefähr­lich. Es schwächt die Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit und es pas­sie­ren mehr Arbeits­un­fäl­le. Des­halb rich­ten wir einen gro­ßen Appell an die Arbeit­ge­ber, alle Maß­nah­men zu set­zen, um das Arbei­ten unter Hit­ze für die Beschäf­tig­ten erträg­lich zu machen“, betont Alo­is Peer, Lan­des­ge­schäfts­füh­rer der Gewerk­schaft Bau – Holz (GBH).

Reak­ti­on auf Hit­ze­wel­le

Mit die­sem Appell reagiert die Gewerk­schaft auf die aktu­el­le Hit­ze­wel­le in Kärn­ten. Ein Rück­blick: Die Hit­ze­re­ge­lung ab 32,5 Grad für den Bau­be­reich griff bei der letz­ten Hit­ze­wel­le im Jahr 2019 (sie­he unten). Jedes zwei­te Unter­neh­men nutz­te sie: 39.122 Bau­ar­bei­ter beka­men laut Sta­tis­ti­ken der BUAK (Bauarbeiter‑, Urlaubs- und Abfer­ti­gungs­kas­se) im Jahr 2019 hit­ze­frei. Weil nicht alle Fir­men die­se Rege­lung bean­spru­chen, for­dert die Gewerk­schaft Bau – Holz (GBH) einen Rechts­an­spruch auf die Hit­ze­frei-Rege­lung.

Arbeits­un­fäl­le ver­mei­den

Nun hat uns die ers­te Hit­ze­wel­le in die­sem Jahr fest im Griff. Die Arbeit­ge­ber sind gefor­dert. Das heißt: Trink­pau­sen nut­zen und dem­entspre­chen­de Hilfs­mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len, wie etwa Son­nen­schutz oder das Ver­le­gen der Arbei­ten in den Schat­ten, wo es mög­lich ist. „Über­all dort, wo wir die 32,5 Grad Cel­si­us an Hit­ze über­schrei­ten, gehö­ren die Arbei­ten ein­ge­stellt. Es hilft nichts, wenn es danach schwe­re Arbeits­un­fäl­le gibt und dadurch Bau­ar­bei­ter oder Men­schen, die im Frei­en arbei­ten, schwe­re Ver­let­zun­gen davon­tra­gen. Das muss nicht sein, das ist nicht not­wen­dig“, appel­liert Peer.

 

Die Fak­ten (Hit­ze­frei-Rege­lung)

  • Die Hit­ze­frei-Gren­ze wur­de mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Cel­si­us gesenkt. Erst ab Errei­chen der Gren­ze von 32,5 Grad Cel­si­us gilt die Hit­ze­frei-Rege­lung. Somit gibt es im Nor­mal­fall erst ab Mit­tag oder am Nach­mit­tag hit­ze­frei.
  • Der Arbeit­ge­ber muss hit­ze­frei anord­nen.
  • Bei Anwen­dung der Hit­ze­re­ge­lung gibt es eine Ent­gelt­fort­zah­lung von 60 Pro­zent für den Arbei­ter. Die Kos­ten wer­den dem Arbeit­ge­ber voll­stän­dig von der BUAK (Bauarbeiter‑, Urlaubs- und Abfer­ti­gungs­kas­se) refun­diert.
  • Auf der Web­site der BUAK (www.buak.at) kön­nen Arbeit­ge­ber eine Tem­pe­ra­tur-Abfra­ge für ihre Bau­stel­len durch­füh­ren.
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Alo­is Peer ist Lan­des­ge­schäfts­füh­rer der Gewerk­schaft Bau – Holz (GBH).
© Jost&Bayer
21.06.2021 16:00
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Gewerk­schaft appel­liert an Bau­fir­men, hit­ze­frei zu geben Ab 32,5 Grad kann am Bau hitzefrei gewährt werden.

© Pixabay/René Bittner