Enttäuschende Nachricht

Wie­sen­märk­te und Kolo­mo­ni­markt sind abge­sagt!

Nach der Absage des Villacher Kirchtags ist es nun Gewissheit: Auch die Wiesenmärkte in St. Veit und in Bleiburg sowie der Kolomonimarkt in Wolfsberg können nicht stattfinden.

Wie­sen­märk­te und Kolo­mo­ni­markt sind abge­sagt! Seit wenigen Minuten steht fest: Riesenrad & Co. werden heuer nicht in Betrieb gehen.

© Christine Ottowitz

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Die Inter­es­sens­ge­mein­schaft Kärnt­ner Volks­fes­te gab vor weni­gen Minu­ten via Pres­se­aus­sendung bekannt, was vie­le Kärnt­ner ent­täuscht. „Die Stadt­ge­mein­den Blei­burg, St. Veit an der Glan und Wolfs­berg bedau­ern zutiefst mit­tei­len zu müssen, dass nach der bereits erfolg­ten Absa­ge des Vil­la­cher Kirch­tags nun auch der Blei­bur­ger Wie­sen­markt, der St. Vei­ter Wie­sen­markt und der Wolfs­ber­ger Kolo­mo­ni­markt im Jahr 2021 nicht durchgeführt wer­den können“, heißt es in der schrift­li­chen Mit­tei­lung.

Absa­gen schwe­ren Her­zens

Im Namen der Bür­ger­meis­ter Ste­fan Visot­sch­nig (Blei­burg), Mar­tin Kul­mer (St. Veit) und Han­nes Pri­mus (Wolfs­berg) heißt es wei­ters: „Wir haben uns in den ver­gan­ge­nen Mona­ten inten­siv bemüht, die Durchführung unse­rer Volks­fes­te unter den Bedin­gun­gen der welt­wei­ten Coro­na-Kri­se zu ermöglichen. Lei­der ist die Covid-19-Pan­de­mie weder medi­zi­nisch noch recht­lich vor­bei. So sehen wir uns schwe­ren Her­zens gezwun­gen, nun­mehr die­se Ent­schei­dung bekannt­ge­ben zu müssen.“

Die Ver­an­stal­ter bezie­hen sich auf die zwei­te Covid-19‑Öffnungsverordnung, die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Die­se enthält für Märk­te die­ser Grö­ßen­ord­nung unter ande­rem fol­gen­de Bestim­mun­gen:

  • Besu­cher dürfen nur auf das Marktgelände ein­ge­las­sen wer­den, wenn sie einen Nach­weis einer gerin­gen epi­de­mio­lo­gi­schen Gefahr vor­wei­sen (3G-Kon­trol­le).
  • Erhe­bung von Kon­takt­da­ten von Besu­chern (Name, Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adres­se)
  • Bewil­li­gung der Gelegenheitsmärkte durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde unter Vor­la­ge der zu erwar­ten­den Besu­cher-Zah­len sowie eines umfang­rei­chen Präventionskonzepts

Erfas­sung der Besu­cher nicht mög­lich

In der schrift­li­chen Stel­lung­nah­me heißt es wei­ters: „Weil bei den Wiesenmärkten kein Ein­tritt ein­ge­ho­ben wird und somit vor­ab kei­ner­lei Besu­cher-Erfas­sung möglich ist, erscheint daher die Durchführung die­ser Kon­trol­len aus zeit­li­cher und sicher­heits­tech­ni­scher Sicht unmöglich. Die zwei­te Covid-19‑Öffnungsverordnung tritt mit 31. August 2021 außer Kraft. Eine Einschätzung der im jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­zeit­raum gel­ten­den Covid-19-Rechts­la­ge ist aus heu­ti­ger Sicht unmöglich. Es könnten sowohl wei­te­re Locke­run­gen, aber auch wie­der Verschärfungen der der­zeit gel­ten­den Rechts­vor­schrif­ten erfol­gen. Die damit ver­bun­de­nen finan­zi­el­len Risi­ken sind nicht kal­ku­lier­bar und daher auch nicht zu ver­ant­wor­ten. Eben­so wenig lässt sich die epi­de­mio­lo­gi­sche Situa­ti­on im Herbst 2021 vor­her­se­hen.“

29.06.2021 12:47 - Update am: 29.06.2021 12:53
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Wie­sen­märk­te und Kolo­mo­ni­markt sind abge­sagt! Seit wenigen Minuten steht fest: Riesenrad & Co. werden heuer nicht in Betrieb gehen.

© Christine Ottowitz