Klagenfurt
Flughafen: Beteiligungsreferent verlangt rasche Generalversammlung
Mit der Kapitalerhöhung und dem neuen Geschäftsanteil von 11,65 Prozent, hat die Landeshauptstadt das Recht, eine Generalversammlung einzuberufen. Insbesondere soll es dabei um die Suche nach einem neuen Geschäftsführer gehen.
Zur nachhaltigen Absicherung des Flughafens hat Beteiligungsreferent
Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig bereits vergangene Woche einen einen 10-
Punkte-Plan vorgelegt.
Stadt verlangt Generalversammlung
Nachdem die Kapitalerhöhung mit dem Beschluss in der letzten Gemeinderatssitzung vollzogen werden konnte, soll jetzt der nächste Schritt erfolgen. „Der Stadt steht nun das Recht zu, eine Generalversammlung zu verlangen. Davon mache ich in meiner Verantwortung als Beteiligungsreferent Gebrauch“, informiert Liesnig. Wichtigster Punkt sei die rasche Bestellung einer interimistischen Geschäftsführung.
Objetivierungsverfahren soll erfolgen
Hintergrund ist: Mit Eintragung der Kapitalerhöhung hält die Landeshauptstadt
nunmehr einen Geschäftsanteil von 11,65 Prozent. Damit ist sie gemäß § 37 GmbH G
berechtigt, die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen. Im Zentrum der
Generalversammlung soll unter anderem die Suche nach einem neuen
Geschäftsführer stehen. Diese wird gemäß gesetzlichen Vorgaben öffentlich
ausgeschrieben und mittels Objektivierungsverfahren erfolgen. Ebenso fordert
Liesnig, dass die Geschäftsführung die sofortige Auszahlung der Gehälter an die
Flughafenmitarbeiter in die Wege leitet.
