Straftat
Gefährliche Mitbringsel
Villacher Kinder schnorchelten im Sommerurlaub 2019 auf der Insel Rhodos und brachten dabei Bruchstücke von Amphoren ans Land. Der 58-jährige Vater nahm die „Souvenirs“ mit nach Hause. Lesen Sie hier, was dies für Folgen haben kann.
© Embassy of Greece in Vienna
Für den Familienvater droht jetzt Ungemach. Denn bei den Fundstücken handelte es sich dabei um Bruchstücke aus der Spätantike und es geht jetzt dabei um eine illegale Ausfuhr von Kulturgütern. In Österreich wollte der Villacher den Fund von archäologischen Fachleuten schätzen lassen. Die griechischen Behörden erlangten Kenntnis darüber und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern ein.
Rechtshilfeverfahren
Über eine europäische Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde im Rechtshilfeverfahren das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Villach mit den Ermittlungen beauftragt. Die illegal eingeführten Bruchstücke und Fragmente von insgesamt acht antiken Amphoren, konnten von den Kriminalbeamten im Jänner 2023 in der Wohnung des Villachers beschlagnahmt werden.
Die Einvernahme
Der Villacher gab an, seine Kinder hätten die Bruchstücke beim Schnorcheln gefunden und wären der Meinung gewesen, es handle sich um wertlose Souvenirs. Erst später wäre dem Familienvater bewusstgeworden, dass es sich um wertvolle Amphoren handeln könnte.
Haftstrafe in Griechenland
Dem Villacher droht nun in Griechenland ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern mit einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die sichergestellten Amphoren wurden von der Villacher Kriminalpolizei zur griechischen Botschaft nach Wien gebracht, wo sie der Konsulin Elina Kyriakopoulou persönlich übergeben wurden. Dazu Chefinspektor Walter Niedermüller vom Stadtpolizeikommando Villach: „Wir werden immer wieder mit Ermittlungen für ausländische Gerichte beauftragt. In diesem Fall war es eine besondere Herausforderung, da es sich um Gegenstände mit besonderem kulturellem Wert für das Land handelte.“
Antike Objekte
Ministerialrätin Anita Gach vom Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass es sich bei diesem Fall mitnichten um ein Kavaliersdelikt handelt. „Archäologische Kulturgüter, vereinfacht gesagt, antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, sind in jedem Land streng geschützt. Auch wenn es sich dabei bloß um Scherben eines Gefäßes oder einen Stein einer Statue, eines antiken Monuments handelt. Archäologische Objekte sind Zeugnisse antiker Kulturen, die Fachleute an ihrem originalen Fundort ‚lesen’ können und Erkenntnisse über vergangene Kulturen bergen. In den Mittelmeerländern drohen Freiheitsstrafen, wenn man mit einem frisch ausgegrabenen, aus dem Meer getauchten oder auch nur „gefundenen“ antiken Gegenstand erwischt wird. Man ist als Urlauberin bzw. Urlauber gut beraten, solche Objekte nicht anzufassen und dort zu belassen, wo sie sich befinden“, so Anita Gach.