Silvester

Was gilt es beim Feu­er­werk zu beach­ten?

Damit der Schuss zu Silvester nicht nach hinten los geht: Feuerwerkskörper für den Jahreswechsel bei Kärntens Pyrotechnikhändler kaufen.

Was gilt es beim Feu­er­werk zu beach­ten? „Finger weg von illegalen Produkten und gefährlichen Böllern", so Hans Matthias Liebenwein.

© WKK/HM Liebenwein

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Pünkt­lich zum Jah­res­wech­sel läu­tet nicht nur die Pum­me­rin am Ste­phans­platz das neue Jahr ein, auch unzäh­li­ge Feu­er­werks­kör­per begrü­ßen das neue Jahr. Damit der Schuss aber nicht nach hin­ten los­geht, rät Hans Mat­thi­as Lie­ben­wein, Bran­chen­spre­cher des Kärnt­ner Pyro­tech­nik­han­dels in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, Feu­er­werks­kör­per im hei­mi­schen Fach­han­del zu kau­fen. „Wir haben ein umfang­rei­ches Sor­ti­ment an sicher­heits­ge­prüf­ten und gesetz­lich zuge­las­se­nen, lega­len Arti­keln. Außer­dem infor­miert unser geschul­tes Per­so­nal die Kun­den über die rich­ti­ge Hand­ha­bung.“

Umwelt­freund­li­ches Feu­er­werk

Der öster­rei­chi­sche Pyro­tech­nik­han­del setzt ver­stärkt auf umwelt­freund­li­che Feu­er­werks­kör­per. 90 Pro­zent der Arti­kel sind bio­lo­gisch abbau­bar und ent­hal­ten kaum Plas­tik. Die Par­ti­kel sind was­ser­lös­lich und ver­schwin­den daher rasch aus der Luft.

Fin­ger weg von ille­ga­len Pro­duk­ten

Der Bran­chen­spre­cher rät, nur far­bi­ge Feu­er­werks­kör­per wie Rake­ten, Feu­er­werks­bat­te­rien oder Fon­tä­nen der Kate­go­rien F1 und F2 mit CE-Kenn­zeich­nung zu kau­fen. Für Pro­duk­te der Kate­go­rie F1 gilt ein gesetz­li­ches Min­dest­al­ter von zwölf Jah­ren, Arti­kel der Kate­go­rie F2 wie Rake­ten oder Bat­te­rie­feu­er­werk sind erst ab 16 Jah­ren erlaubt. „Fin­ger weg von ille­ga­len Pro­duk­ten und gefähr­li­chen Böl­lern. Die­se Arti­kel ent­spre­chen meist weder den Qua­li­täts­kri­te­ri­en noch den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der EU und nei­gen häu­fi­ger zu Fehl­funk­tio­nen.“ Lie­ben­wein appel­liert an einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang. „Beim Abbren­nen auf die Umge­bung ach­ten, um älte­re Men­schen nicht zu erschre­cken und Haus- und Wild­tie­re nicht in Angst und Panik zu ver­set­zen.“

Die rich­ti­ge Hand­ha­bung

Damit einem unfall­frei­en „Sil­ves­ter­knall“ nichts im Wege steht, soll­te unbe­dingt die Gebrauchs­an­wei­sung gele­sen wer­den. Unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung kann zu schwe­ren Ver­let­zun­gen füh­ren. Alko­hol­kon­sum erhöht das Ver­let­zungs­ri­si­ko sowohl für direkt Betei­lig­te als auch für Unbe­tei­lig­te. Gezün­de­te Rake­ten gehö­ren in den Rest­müll, pyro­tech­ni­sche Blind­gän­ger soll­ten min­des­tens 15 Minu­ten nicht berührt und an den Ver­käu­fer oder Händ­ler zurück­ge­ge­ben wer­den. „Die Händ­ler sind zur Rück­nah­me ver­pflich­tet“, weiß.

27.12.2023 11:00
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Was gilt es beim Feu­er­werk zu beach­ten? „Finger weg von illegalen Produkten und gefährlichen Böllern", so Hans Matthias Liebenwein.

© WKK/HM Liebenwein