Klagenfurt

Kärnt­ner Land­tag: U‑Ausschuss wird mit Novel­le gestärkt

Der Landtagsausschuss bringt Novellierung des Untersuchungsausschuss-Gesetzes auf den Weg: Die Geheimhaltungsverpflichtung der Landesgesellschaften werden zurückgefahren.

Kärnt­ner Land­tag: U‑Ausschuss wird mit Novel­le gestärkt In einem einstimmigen Beschluss hat der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag heute (23. Jänner 2024) eine bedeutende Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes verabschiedet.

© LPD Kärnten/Didi Wajand

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Die neu­en Rege­lun­gen, inspi­riert von den Erfah­run­gen des Hypo-Unter­su­chungs­aus­schus­ses, sol­len die Auf­klä­rung von Skan­da­len erleich­tern und die Trans­pa­renz gegen­über der Bevöl­ke­rung stär­ken.

Lan­des­ge­sell­schaf­ten ent­mach­tet

Kern­punkt der Geset­zes­no­vel­le ist die erwei­ter­te Vor­la­ge­pflicht von Akten und Unter­la­gen durch Lan­des­ge­sell­schaf­ten, Rechts­trä­ger im Nah­be­reich des Lan­des und durch das Land beherrsch­te Unter­neh­men. Die­se Orga­ne wer­den künf­tig zur weit­rei­chen­den Vor­la­ge ver­pflich­tet, wobei die Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tun­gen deut­lich ein­ge­schränkt wer­den. Anstatt sen­si­ble Pas­sa­gen zu schwär­zen, müs­sen die­se nun ledig­lich gekenn­zeich­net wer­den. Um Geschäfts­ge­heim­nis­se zu schüt­zen, wird jedoch die Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tung der Abge­ord­ne­ten erhöht, und Zuwi­der­han­deln kann straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Die Über­mitt­lung erfolgt in einem siche­ren Daten­raum, der nur den Mit­glie­dern des Unter­su­chungs­aus­schus­ses zugäng­lich ist.

FPÖ for­dert Live-Über­tra­gung der U‑Ausschüsse

FPÖ-Chef Klub­ob­mann Erwin Ange­rer betont, dass die Geset­zes­än­de­run­gen die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung bei den Lan­des­ge­sell­schaf­ten klä­ren und die For­de­run­gen nach mehr Trans­pa­renz erfül­len. Er hofft dar­auf, dass die Regie­rungs­par­tei­en auch der For­de­rung nach Live-Über­tra­gung der U‑Ausschüsse zustim­men wer­den, um den Bür­gern und Steu­er­zah­lern vol­le Trans­pa­renz zu bie­ten.

ÖVP-Club­ob­mann Mar­kus Mal­le sieht Novel­le als Vor­rei­ter­rol­le

Für ÖVP-Club­ob­mann Mar­kus Mal­le stellt die Geset­zes­no­vel­le einen wei­te­ren Schritt in der Stär­kung der Kon­troll­rech­te des Land­tags dar. Er betont, dass Kärn­ten eine Vor­rei­ter­rol­le in Öster­reich ein­nimmt, indem nun jeder Club im Land­tag ein­mal pro Legis­la­tur­pe­ri­ode unab­hän­gig von der Abge­ord­ne­ten­zahl einen Unter­su­chungs­aus­schuss ein­be­ru­fen kann. Die erwei­ter­ten Ein­sichts­rech­te in Unter­la­gen von aus­ge­la­ger­ten Lan­des­ge­sell­schaf­ten wer­den eben­falls als bedeu­ten­de Neue­rung betrach­tet.

Team Kärn­ten zieht posi­ti­ve Bilanz

Bür­ger­meis­ter Ger­hard Köfer, Klub­ob­mann des Team Kärn­ten, zeigt sich zufrie­den mit den erziel­ten Ver­bes­se­run­gen, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Über­mitt­lung von Unter­la­gen. Die geplan­te Geset­zes­no­vel­le, die am 1. Febru­ar ver­ab­schie­det wer­den soll, ver­spricht ein neu­es und moder­nes U‑Aus­schuss-Gesetz für Kärn­ten, das die Arbeit sol­cher Gre­mi­en stärkt und die Kon­troll­mög­lich­kei­ten aus­baut. Wich­ti­ge Punk­te zur Sicher­stel­lung der Auf­klä­rungs­ar­beit fin­den sich im Geset­zes­text wie­der, betont Köfer.

23.01.2024 12:00
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Kärnt­ner Land­tag: U‑Ausschuss wird mit Novel­le gestärkt In einem einstimmigen Beschluss hat der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag heute (23. Jänner 2024) eine bedeutende Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes verabschiedet.

© LPD Kärnten/Didi Wajand